Norm
GmbHG §18Rechtssatz
Die Geschäftsführung kann einem Geschäftsführer nicht ganz genommen werden. Sie kann auch nicht so weit reduziert werden, dass der Geschäftsführer mit Vertretung ohne Geschäftsführung, sohin mit Vollmacht ohne Auftrag, dasteht. Eine Vereinbarung, durch die ein Geschäftsführer von jeder Mitwirkung an der Geschäftsführung ausgeschlossen würde, ist unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059832Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015