Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.März 1940 geborene Konsulent Dr. Gernot P*** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs. 2 Z 1 und 3, Abs. 3 (zweiter Fall) und 161 Abs. 1 (zu ergänzen: erster Fall) StGB (Punkt A 1 des Urteilsspruches) sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (Punkt A 2 des Urteilsspruches) schuldig erkannt. Danach liegt ihm zur Last, A 1) in der Zeit ab Spätherbst 1984 bis 22.November 1985... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft genannt). Die klagende Partei verlangt von ihm mit der am 23. April 1986 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 279.988,55 sA. Er habe als Geschäftsführer der Gesellschaft laufend Waren bestellt, die auch geliefert worden seien. Auf Grund dieser Bestellungen, die "de facto" von ihm gemacht worden seien, sei in der Zeit vom 5. April bis 1. August 1983 in mehreren Rechnungen der Betrag vo... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2GmbHG §15GmbHG §20
Rechtssatz: Der Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer erfolgt auch im Gründungsstadium durch Beschluss der Gesellschafter, die insoferne mangels anderer Organe der Gesellschaft als Handelnde im Sinne des § 2 Abs 1 GmbHG anzusehen sind. Entscheidungstexte 9 ObA 292/88 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObA 292/88 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte war Alleininhaber der protokollierten Firma "Ludwig G*** Kaffee-, Tee, Gewürz-, Spirituosenimporte, Gewürzmühlen, Kaffee-Großrösterei" mit einer Betriebsstätte in Klagenfurt sowie eines unter der Bezeichnung "Asmara-Kaffee" geführten Unternehmens in Graz. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eröffnete über das Vermögen des Erstbeklagten am 25.Mai 1984 das Ausgleichsverfahren und am 1.März 1985 den Anschlußkonkurs. Es bestellte Rechtsan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Baumeister Ing. Ronald S***** - neben einer weiteren, von der Nichtigkeitsbeschwerde nicht betroffenen strafbaren Handlung (Verbrechen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB) - des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs nach hat er im Jahre 1982 als Geschäftsführer der Firma "B***** S***** GesmbH", (später "S***** Baugesell... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §106GmbHG §15
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einer Klage nach den §§ 105, 106 ArbVG nicht legitimiert; hinsichtlich des Arbeitnehmerbegriffes des II.Teils des ArbVG, der die gesetzliche Betriebsverfassung behandelt, ist nämlich nicht vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff auszugehen, wie er von Lehre und Rechtsprechung auf Grund des § 1151 ABGB entwickelt wurde, sondern von dem davon abweichenden Begriff des... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §106GmbHG §15
Rechtssatz: Auch der gekündigte und vom Dienst suspendierte Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung zum handelsrechtlichen Geschäftsführer widerrufen wurde, wird damit allein nicht "einfacher" Angestellter, sondern bleibt bis zum Ende des Dienstverhältnisses leitender Angestellter im Sinne des § 36 ArbVG und ist somit vom Entlassungsschutz des § 106 ArbVG ausgenommen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1983 kollektivzeichnungsberechtigter handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beklagten. Am 30.Juni 1987 kündigte die Beklagte sein Dienstverhältnis mit Wirkung zum 31.Dezember 1987 auf und widerrief die Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer mit Wirkungsamkeit per 31.Juli 1987. Überdies wurde der Kläger ab 1.August 1987 dienstfrei gestellt. Am 30.September 1987 sprach die Beklagte die Entlassung des Klägers aus. Der Betriebsra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die V*** Gesellschaft mbH (in der Folge kurz V***) und die A*** Film- und Videokonzeptions- und Produktionsgesellschaft mbH (in der Folge kurz A***) sind je zu 50 % Gesellschafter der A*** U*** V*** Produktionsgesellschaft mbH (in der Folge kurz A***). Der Beklagte ist an der A*** zu 25 % beteiligt und deren alleiniger Geschäftsführer. Der Beklagte ist auch neben Karl M*** P*** selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der A***. Durch die i... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §34
Rechtssatz: Die Bestellung von Geschäftsführern ist durch schriftliche Abstimmung im Sinne des § 34 GmbHG möglich; einer notariellen Beurkundung bedarf ein solcher Beschluß nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 17/87 Entscheidungstext OGH 22.10.1987 6 Ob 17/87 Veröff: SZ 60/222 = WBl 1988,25 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes ist seit 3. April 1981 die Firma "R***" Maschinen Gesellschaft mbH (im folgenden: Gesellschaft) eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag vom 2. April 1981 lautet in seinem Punkt V.: "....Zum selbständigen vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft wird....Kurt W***, jedoch längstens auf die Dauer seines Gesellschaftsverhältnisses bestellt." In der von Kurt W*** unterfertigten Gesellschafterliste zum 18. Dezember 1981 sche... mehr lesen...
Begründung: Laut Handelsregisterauszug vom 10. April 1986 ist zu HRB 2386 des Handelsregisters beim Erstgericht die S*** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Bad Ischl registriert, als deren alleinige Geschäftsführerin Helga S*** aufscheint (ON 2). Nach der zuletzt (im Frühjahr 1985) vorgelegten Gesellschafterliste sind Friedrich L***, Barbara L***, Helga S*** und Hermann S*** Gesellschafter mit je einer voll eingezahlten Stammeinlage von 25.000 S (ON 7). Am 10. April 1986 beantragte ... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1979 beschlossen Ing. Hannes N*** und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der "A***" Mineralölhandels-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellscha... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 30.8.1984, auf dem ihre Unterschrift notariell beglaubigt ist, gab die Geschäftsführerin der Firma 'A Eigentumswohnungen Gesellschaft m.b.H.', Anna B, dem Registergericht bekannt, daß sie mit sofortiger Wirkung die Geschäftsführung dieser Firma zurücklege und daher nicht mehr als Geschäftsführerin tätig sei. Mit Beschluß vom 11.10.1984 teilte das Registergericht den beiden Gesellschaftern dieser Firma, Josef C und Josef D, dies mit und forderte sie auf,... mehr lesen...
Norm: FinStrG §28 Abs1GmbHG §15
Rechtssatz: Haftung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn ein Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, das Finanzvergehen hinsichtlich einer Abgabenpflicht in seiner Organfunktion begangen hat. Entscheidungstexte 10 Os 36/85 Entscheidungstext OGH 08.11.1985 10 Os 36/85 European C... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.2.1984 wurde (in der Wohnung des Verpflichteten Maria Anzbach, Hofstatt Nr.57) unter PZ 5 des Pfändungsprotokolles 1 E 1845/82 des BG Neulengbach zugunsten der beklagten Partei, und zwar auf Grund ihrer Exekutionen 1.) 1 E 251/83, 2.) 1 E 1632/83 (im Urteilsbegehren irrtümlich: 1 E 1682/83), 3.) 1 E 1755/83, 4.) 1 E 1756/83 und 5.) 1 E 1987/83 (nicht aber hinsichtlich der in der Klage gleichfalls angeführten Exekutionen 1 E 1845/82 und 1 E 123/83) ein Bild... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. Oktober 1979 beschlossen der Beklagte und Hans P*****, die zu je 50 % am Stammkapital der „A*****“ ***** Gesellschaft mbH (in der Folge Gesellschaft genannt) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die Neufassung des Gesellschaftsvertrags. Die Punkte 6 und 7 des neu gefassten Gesellschaftsvertrags lauten auszugsweise wie folgt: „6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellschafter ... einberufen werden .... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §17GmbHG §18HGB §16
Rechtssatz: Die Anmeldung des neu bestellten Geschäftsführer obliegt der Gesellschaft (vgl Mertens in Hachenburg, GmbHG 7.Auflage RN 8 zu § 39). Verweigert ein anderer Geschäftsführer seine hiefür notwendige Mitwirkung, so kann er dazu nur von der Gesellschaft im Klageweg verhalten werden. Für eine ordnungsmäßige Vertretung der Gesellschaft hiebei kann erforderlichenfalls durch die Bestellung eines Kolli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der nunmehr 52-jährige Kaufmann Helmut A und der nunmehr 38-jährige technische Angestellte Ing. Kurt B des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z. 1 und Z. 2, 161 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Innsbruck als geschäftsführende Gesellschafter, sohin leitende Angestellte im Sinn des § 309 StGB, der Firma C GesmbH & Co KG die Schuldnerin mehrerer Gläubiger war, 1. in der Zeit vom 1. Jänner 1978 bis zum 31... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §16GmbHG §16a Abs1GmbHG §17
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer kann seine Funktion jederzeit zurücklegen; durch diese einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung wird seine Organfunktion beendet. Die Erklärung erlangt erst mit Zugang an die (übrigen) Gesellschafter Wirksamkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 304/83 Entscheidungstext OGH 03.05.1983 5 Ob 304/83 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15
Rechtssatz: Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einiger wirtschaftlicher Größe ist es nichts ungewöhnliches, daß deren Organe zwar verhandlungsberechtigt aber nicht abschlußberechtigt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 504/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3 Ob 504/83 Veröff: RdW 1983,7 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIhGewO §9GewO §39 Abs2GewO §39 Abs3GewO §367 Z6GmbHG §15
Rechtssatz: Die GmbH, die sich eines Geschäftsführers bedient, der zwar die sonst für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen mitbringt, sich aber nicht entsprechend im Betrieb betätigt, weil ihn die Gesellschaft vertraglich von dieser Tätigkeit befreit hat oder die von ihm übernommenen Leistungen nur auf schriftliches Verlagen in Anspruch... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6GmbHG §15GmbHG §16
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen aus der von der Beendigung der körperschaftsrechtlichen Funktion als Geschäftsführer der GmbH unabhängigen vorzeitigen Auflösung des Anstellungsvertrages sind nach den Bestimmungen des AngG abzuhandeln soweit nicht der Anstellungsvertrag anderes vorsieht. Entscheidungstexte 5 Ob 591/80 Entscheidungstext OGH 16.09.1980 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §18GmbHG §25
Rechtssatz: Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört es, das Unternehmen unter Beachtung aller maßgebenden Rechtsvorschriften zu leiten, sich stets ein genaues Bild von der Lage des Unternehmens, insbesonders von seiner Liquidität, zu verschaffen und alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Schädigung dritter Personen, insbesondere durch Eingehung neuer ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §85KO §72KO §176 F
Rechtssatz: Ist der (Gemeinschuldner) Schuldner eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung so kommt die Rechtsmittellegitimation im Regelfall deren Geschäftsführern (Liquidatoren), nicht aber deren Gesellschaftern zu; die Rechtsmittellegitimation des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zu bejahen, wenn Geschäftsführer oder Liquidatoren nicht vorhanden sind oder wenn der Gesells... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §17 Abs2
Rechtssatz: § 15 HGB, der an die Stelle des im § 17 Abs 2 GmbHG genannten Art 46 (A) HGB getreten ist, gilt infolge seiner Verkehrsschutzfunktion nur für den Geschäftsverkehr und greift daher insbesondere bei der Beurteilung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die die Konkurseröffnung über ihr Vermögen beantragt, nicht Platz. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §16ZPO §1 AbZPO §514 D
Rechtssatz: Zur Anfechtung des Beschlusses, mit welchem die in Anspruch genommene Eigenschaft als Geschäftsführer bestritten wurde, kommt dem diese Eigenschaft Beanspruchenden Rekurslegitimation zu. Entscheidungstexte 5 Ob 309/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 309/79 Veröff: EvBl 1979/202 S 515 = GesRZ 1979,172 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIjGmbHG §15
Rechtssatz: Nur in krassen Fällen wird sittenwidrig, das Ausführungsgeschäft ungültig machender Missbrauch der Vertretungsmacht anzunehmen sein (hier: Geschäftsführer einer GmbH & Co KG). Entscheidungstexte 8 Ob 505/78 Entscheidungstext OGH 19.04.1978 8 Ob 505/78 Veröff: GesRZ 1978,131 European Cas... mehr lesen...