Norm: GmbHG §10GmbHG §72
Rechtssatz: Vor der Einforderung von Nachschüssen sind zunächst die offenen Stammeinlagen einzufordern. Dies trifft aber nur für solche Stammeinlagen zu, die auch tatsächlich eingefordert werden können. In der Phase einer Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG muss die Gesellschaft daher nur die gründungsprivilegierten Stammeinlagen voll einfordern, bevor sie eine Nachschusspflicht durchsetzen kann. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin begehrt die Beklagten schuldig zu erkennen, der Konkursmasse den Fehlbetrag von 965.000 EUR aus einer am 17. September 2004 beschlossenen und im Firmenbuch eingetragenen Erhöhung des Stammkapitals von 35.000 EUR auf 1.000.000 EUR als Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen des österreichischen Gesellschaftsrechts oder auf deliktischer Grundlage zu ersetzen. Die Erstbeklagte sei seit 2002 Alleingese... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 15, FBG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Zuläs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin wurde vom Beklagten und seinem Bruder mit Gesellschaftsvertrag vom 16. 5. 1983 gegründet. Das Stammkapital betrug 500.000 S. Bei Gründung wurden 250.000 S bar eingezahlt. Das nicht eingezahlte Stammkapital wurde von der Gesellschaft nicht eingefordert. Seit 7. 5. 1986 war der Beklagte alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Am 12. 3. 1998 wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ursprünglich an der mit Gesellschaftsvertrag vom 17. 4. 1996 gegründeten R***** Baugesellschaft mbH zu 60 % beteiligt, zuletzt zu 80 %. Mit Beschluss des Landesgerichtes ***** vom 10. 12. 1998 wurde über das Vermögen der R***** Baugesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Nach den Behauptungen des Klägers sei die R***** Baugesellschaft mbH durch rechtswidrige Preisabsprachen des Erstbeklagten, die auch der zweitbeklagten Partei zuzurechnen seien, geschädigt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A***** medizinische Geräte Handelsgesellschaft mbH (im folgenden Mitgesellschafterin). Diese ist gemeinsam mit dem Beklagten, der auch gleichzeitig Geschäftsführer ist, je zur Hälfte Gesellschafter der A***** GesmbH (im folgenden gemeinsame Gesellschaft). Die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft erfolgte im Jahr 1994, wobei ein Mindeststammkapital von ATS 500.000,-- zur Einzahlung gelangen sollte. Der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der Gesellschaft mbH wegen dessen schlechter Geschäftsführung und Untreuehandlungen und die darauf gestützten Gegenforderungen des beklagten Alleingesellschafters verneint. Seine außerordentliche Revision geht in den Tatfragen nicht vom festgestellten Sachverhalt aus. Danach hat der Kläger weder mangelhaf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nachteile im Vermögen der Gesellschafter einer GmbH, die lediglich den Schaden der Gesellschaft reflektieren, sind nicht als ersatzfähiger Schaden der Gesellschafter anzusehen (SZ 64/160; RdW 2001/743). Wird eine Gesellschaft mit beschräkter Haftung durch einen Dritten geschädigt (hier nach den Klagebehauptungen durch rechtswidrige Preisabsprachen), ist der dem Gesellschafter dadurch entstehende Nachteil in seinem Vermögen (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1993 Geschäftsführer und zu 50 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt, die ein Bedarfsflugunternehmen betrieb. Mit Bescheid vom 10. 6. 1994 widerrief der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr die der Gesellschaft erteilten Bewilligungen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit drei Hubschraubern. Damals waren Übernahmeverhandlungen zwischen der Gesellschaft und einer Unternehmensgruppe im Gange, die die ... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, daß es sich bei den erstgerichtlichen "Feststellungen", wonach der Kläger der Beklagten einen Schaden von S 311.000,- zugefügt habe, weil er keine ausreichende Vorsorge für Gewährleistungsansprüche gebildet, zu Unrecht eine Forderung und nicht abrechenbare Leistungen aktiviert, das Eigenkapital vereinbarungswidrig nicht unverändert ausgewiesen und ein zu positives Bild gezeichnet bzw den Verlust zu gering ausgewiesen habe, um ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger strebt als Gesellschafter einer Gesellschaft mbH mit seinem Feststellungsbegehren die Feststellung der Haftung des Geschäftsführers für die Verminderung des Werts des Geschäftsanteils an, die durch die Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen entstanden sei. Ein direkter Anspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer bedeutete die Anerkennung der Ersatzfähigkeit mittelbarer Schäden. Der Geschäftsführer ... mehr lesen...
Norm: AktG §29AktG §44AktG §155GmbHG §10
Rechtssatz: Die in der Entscheidung vom 20.10.1991, 4 Ob 546/91 (= SZ 64/143) aufgestellten Grundsätzen der Haftung der Bank für unrichtige Bestätigung über die freie Verfügbarkeit der anläßlich der Gründung oder Kapitalerhöhung eingezahlten Beträge nach § 10 Abs 3 GmbHG gelten auch für nach § 29 Abs 1 (in Verbindung mit § 155 Abs 2) AktG ausgestellte Bestätigungen. In beiden Fällen verjähren die Ansprüc... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10
Rechtssatz: Durch die gemäß dem § 10 Abs 3 GmbHG als Voraussetzung für die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister (nunmehr in das Firmenbuch) vorgeschriebene Erklärung, daß die bar zu leistenden Stammeinlagen in dem laut vorzulegender Aufstellung genannten Betrag tatsächlich, allenfalls durch Gutschrift bei einer Bank (§ 10 Abs 2 GmbHG) eingezahlt wurden und sich diese Beträge in der freien... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß die streitgegenständliche Sacheinlagevereinbarung die Übereignung eines realen Teiles der Liegenschaft EZ ***** KG L***** an die gemeinschuldnerische Gesellschaft und nicht bloß die Einbringung von Nutzungsrechten vorsah. Auch dem Klagsanspruch liegt die Annahme zugrunde, daß die beklagte Partei in einen Eigentumsverschaffungsanspruch der gemeinschuldnerischen GmbH gegen Anton B***** eingegriffe... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6GmbHG §10GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Sachleistung muß gemäß § 10 Abs 1 letzter Satz GmbHG sofort in vollem Umfang bewirkt werden und hat gemäß § 10 Abs 3 GmbHG im Zeitpunkt der Registrierung der Gesellschaft deren Geschäftsführern zur freien Verfügung zu stehen. Als Gegenstand einer Sacheinlage kommt daher nur in Frage, was den soeben erwähnten Anforderungen des § 10 GmbHG genügen kann. Lag im maßgeblichen Zeitpunkt der Registr... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1GmbHG §10
Rechtssatz: Es ist zwar unerheblich, ob die Gesellschafter die bar zu leistende Stammeinlage nach § 10 Abs 1 GmbHG aus eigenen oder fremden Mitteln machen; auch wenn sie sich die Mittel für die Einzahlung auf Kredit beschaffen, steht die Einlage grundsätzlich zur freien Verfügung der Gesellschaft. Anders ist es aber dann, wenn es sich um eine bloße Scheineinlage handelt oder wenn die Gesellschaft selbst für diesen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte Manfred R***** und seine Ehefrau Silvia errichteten mit Notariatsakt vom 3. November 1987 die "R***** & Co. ***** Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in St*****. Gegenstand des Unternehmens war die Erzeugung von Damen- und Herrenoberbekleidung aller Art, der Handel mit Textilwaren und die Übernahme von Handelsvertretungen. Manfred R***** wurde im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer dieser Gesellschaft bestellt. Das Stammkapital betrug S 500... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10
Rechtssatz: Leistung der Stammeinlage aus einem Kredit der Gesellschaft selbst ist unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 4 Ob 546/91 Veröff: SZ 64/143 = EvBl 1992/43 S 193 = RdW 1992,77 = ÖBA 1992,568 (Nowotny) = WBl 1992,128 = ecolex 1992,240 f 6 Ob 563/94 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10
Rechtssatz: Ein Betrag, den sich ein Gesellschafter nur zum Zweck der vorübergehenden Einlage ausgeliehen hat und zu dessen Rückzahlung sich die Geschäftsführer gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben, ist der Gesellschaft wegen der Rückzahlungsverpflichtung nicht endgültig zugeflossen. Zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht der Geldbetrag nur, wenn er für die Gesellschaft ein reines Aktivum ist. E... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10GmbHG §122 Z1
Rechtssatz: Durch die gemäß § 122 Z 1 GmbHG zusätzlich mit strafrechtlichen Sanktionen abgesicherten Vorschriften des § 10 GmbHG soll erreicht werden, daß das Stammkapital im Zeitpunkt der Entstehung (Anmeldung) der Gesellschaft durch Eintragung in das Firmenbuch durch die Einzahlungen der Gesellschafter möglichst voll als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10
Rechtssatz: Die Ersatzpflicht nach § 10 Abs 4 GmbHG soll vor allem dazu dienen, den Ausfall zu decken, den die Gesellschaft dadurch an ihrem Stammkapital erleidet. Das Gesetz weist zwar die Ersatzpflicht aus rechtswidrigen Gründungsvorgängen, die gegen § 10 Abs 3 GmbHG verstoßen, der (künftigen!) Gesellschaft selbst zu, will aber damit (auch und vor allem) die Gesellschaftsgläubiger schützen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10
Rechtssatz: Dem schuldhaft gegen § 10 Abs 3 GmbHG verstoßenden Geschäftsführer ist die Einwendung, daß es im Fall des Nichtabgebens der unrichtigen Erklärung (mangels entsprechender eine gesetzmäßige Eintragung der Gesellschaft ermöglichender Mittel) gar nicht zur Entstehung der Gesellschaft gekommen wäre, so daß sie auch nicht Träger von Schadenersatzansprüchen sein könne, auf Grund des Zweckes dieser Schadenersatzbestimmung, w... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund der Eintragungsverfügung vom 4. Oktober 1979 waren seit 10. Oktober 1970 die einzutragenden Verhältnisse der mit Gesellschaftsvertrag vom 24. September 1979 gegründeten Gesellschaft m.b.H. in dem vom Erstgericht geführten Handelsregister eingetragen. Gesellschaftsvertraglich festgelegter Gesellschaftszweck war ausschließlich die Fortführung der vom Hauptgesellschafter betriebenen Färberei. Dieses Unternehmen brachte der Gewerbetreibende auch in Anrechnung auf ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3GmbHGNov §10 ArtIIIUmwG §5 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Umwandlung iSd Art III § 10 GmbHGNov 1980 steht das Anfechtungsrecht nicht nur dem anmeldepflichtigen Geschäftsführer zu; es ist mit Rücksicht auf die Regelung nach § 5 Abs 1 UmwG 1954 auch dem Nachfolgeunternehmer als einem Beteiligten zuzubilligen. Entscheidungstexte 6 Ob 18/87 Entscheidungstext OGH 26.11.1... mehr lesen...
Norm: GmbHGNov ArtIII §10
Rechtssatz: Nach Art III § 10 GmbHGNov 1980 sind auch bloße Mantelgesellschaften, Holdinggesellschaften, Besitzgesellschaften oder Komplementärgesellschaften einer Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf einen Nachfolgeunternehmer oder auf ein Nachfolgeunternehmen zugänglich. Entscheidungstexte 6 Ob 18/87 Entscheidungstext OGH 26.11.1987 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die W*** Taxi- und Mietwagen Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien und einem Stammkapital von S 100.000 ist seit 3. Dezember 1980 im Handelsregister des Erstgerichtes eingetragen. Am 28. Juni 1985 beantragte ihr einziger Geschäftsführer, Josef K***, die Eintragung der Umwandlung der Gesellschaft durch Übertragung ihres gesamten Vermögens auf die gleichzeitig errichtete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht Margarete V*** - Wilhelm K***. Hiezu brachte er vor, den Beid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BIII2eGmbHGNov 1980 ArtIII §10GmbHGNov 1980 ArtIV §1 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, daß die im Art III § 10 GmbHGNov 1980 vorgesehene Umwandlungsmöglichkeit auch Komplementärgesellschaften zugute kommen kann, die Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen der Umwandlung indessen auch die Übernahme eines Betriebes voraussetzt, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10GmbHG §25
Rechtssatz: Nach dem Entstehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet jeder Geschäftsführer nur der Gesellschaft gegenüber, eine Haftung des Geschäftsführers dem einzelnen Gesellschafter gegenüber wird im Gesetz nicht statuiert. Entscheidungstexte 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: SZ 50/51 = EvBl 1977/240 S 554 = NZ... mehr lesen...