Norm
GmbHG §10Rechtssatz
Ein Betrag, den sich ein Gesellschafter nur zum Zweck der vorübergehenden Einlage ausgeliehen hat und zu dessen Rückzahlung sich die Geschäftsführer gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben, ist der Gesellschaft wegen der Rückzahlungsverpflichtung nicht endgültig zugeflossen. Zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht der Geldbetrag nur, wenn er für die Gesellschaft ein reines Aktivum ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059416Dokumentnummer
JJR_19911022_OGH0002_0040OB00546_9100000_005