Norm: KO §30KO §31KO §68
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Betrieb sanierungsfähig und sanierungswürdig ist, ändert nichts an den rechtlichen Folgen einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit. War daher der gemeinschuldnerische Betrieb zum kritischen Zeitpunkt zahlungsunfähig, würde dies an der Anfechtbarkeit der Rechtshandlung auch dann nichts ändern, wenn diese Zahlungsunfähigkeit mit irgendwelchen Mitteln (zusätzliche Kredite, organisatorische M... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2KO §68KO §69
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Kreditunternehmung von der Überschuldung und von der Zahlungsunfähigkeit einer anderen Kreditunternehmung Kenntnis haben mußte, ist ein strenger Maßstab anzulegen, da einer Bank in Bezug auf die wirtschaftliche Situation eines anderen Geldinstitutes ein größeres Maß an Beurteilungsfähigkeit als außenstehenden Personen zuzumuten ist. Entscheid... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2KO §68KWG 1979 §13
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit einer Kreditunternehmung. Der bankrechtliche Begriff der Liquidität (bzw Illiquidität) und der Begriff der Zahlungsfähigkeit (bzw Zahlungsunfähigkeit) im konkursrechtlichen decken sich nicht. Kreditunternehmungen führen ihre Bankgeschäfte hauptsächlich mit Fremdmitteln und können daher in vielen Fällen auf die Disposition ihrer Einleger keinen Einfluß nehmen. Selbst eine nur... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz: Nur ein Konkursantrag, der zur Eröffnung des Konkurses geführt hat, kann die Wirkung haben, daß es nicht mehr auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit ankommt, sondern nur noch auf die Kenntnis des Konkursantrages. Allerdings muß die Einbringung eines Konkursantrages noch nicht absolut zwingend die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit dartun, dieser Antrag könnte auch wider besseres Wissen geradezu mißbräuchlich geste... mehr lesen...
Norm: KO §68ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob Zahlungsunfähigkeit anzunehmen ist, bildet den Gegenstand der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 8 Ob 541/77 Entscheidungstext OGH 05.10.1977 8 Ob 541/77 5 Ob 304/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 304/80 6 Ob... mehr lesen...
Norm: AO §1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §74KO §68KO §69
Rechtssatz: Was unter "Zahlungsunfähigkeit" bzw "Überschuldung" zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Wenn daher die Vorinstanzen ihren Entscheidungen zugrundegelegt haben, daß die Verlassenschaft zahlungsunfähig war, kann darin eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/77 Ents... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §271KO §68ZPO §503 E4c4
Rechtssatz: Wer im geschäftlichen Verkehr in Formularen den Empfängern mitteilt, daß sein Auftraggeber "auf Grund eines wirtschaftlichen Engpasses nicht in der Lage sei, seine Zahlungsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Weise und Höhe nachzukommen", läßt durch die Verwendung dieses vorgedruckten Formulares den logischen Schluß zu, es handle sich beim Auftraggeber um einen zahlungsunfähigen Sc... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit setzt nicht voraus, daß überhaupt keine Zahlungen mehr geleistet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 624/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 4 Ob 624/75 Veröff: EvBl 1976/145 S 273 = JBl 1977,208 mit Anmerkung von Schumacher 5 Ob 304/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 30... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz: Die Berücksichtigung nur solcher Gläubiger, welche die Hereinbringung ihrer Forderung gerichtlich betreiben oder die nur deswegen unterlassen, weil der Schuldner kein pfändbares Vermögen besitzt, erscheint zu eng; vielmehr müssen auch die Forderungen jener Gläubiger, die auf irgendeine Weise ihr Verlangen nach Zahlung der fälligen Forderung zum Ausdruck bringen, bei der Beurteilung, ob der Schuldner zahlungsunfähi... mehr lesen...
Norm: AO §1KO §30KO §68
Rechtssatz: Die Zahlungsfähigkeit im Sinne des § 30 Abs 1 KO dauert trotz Bestätigung eines Ausgleiches fort, wenn schon die erste Ausgleichsrate nicht bezahlt werden konnte und in der Folge mangels Erfüllung des Ausgleiches die Konkurseröffnung erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 164/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 164/68 ... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz: Gemäß § 31 KO ist ein Geschäft als nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschlossen nur anfechtbar, wenn zur Zeit seines Zustandekommens der Schuldner nicht die Möglichkeit hatte, die fälligen und weder rechtsverbindlich noch tatsächlich gestundeten Forderungen zu begleichen. Entscheidungstexte 7 Ob 131/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 7 Ob 131/... mehr lesen...
Norm: AO §1IO §68KO §68
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein auch nicht überschuldeter Schuldner fällige Schulden mangels bereiter Zahlungsmittel nicht zu bezahlen vermag. Solange Schulden gestundet werden, sind sie nicht fällig. Eine Zahlungsstockung liegt nur dann vor, wenn die erforderlichen Zahlungsmittel alsbald beschafft werden können. Wenn ein Schuldner nur mehr die dringendsten Verbindlichkeiten erfüllt, um den Geschäftsb... mehr lesen...
Norm: AO §1KO §31KO §68
Rechtssatz: Es ist in jedem Falle ein Anzeichen der Zahlungsunfähigkeit, wenn ein Ausgleich - gerichtlich oder außergerichtlich - angeboten wird. Verhältnis Zahlungsunfähigkeit - Zahlungsstockung. Entscheidungstexte 1 Ob 839/53 Entscheidungstext OGH 25.11.1953 1 Ob 839/53 nur T1; Veröff: JBl 1954,361 5 Ob 360/... mehr lesen...
Norm: AO §1KO §68
Rechtssatz: "Andrängende Gläubiger". - Stundung. Entscheidungstexte 1 Ob 425/57 Entscheidungstext OGH 03.09.1957 1 Ob 425/57 Veröff: EvBl 1958/85 S 131 1 Ob 39/69 Entscheidungstext OGH 07.03.1969 1 Ob 39/69 Veröff: EvBl 1969/329 S 497 5 Ob 36/70 Ent... mehr lesen...
Therese P. beantragte als Darlehensgläubigerin der noch nicht protokollierten Handelsgesellschaft B. & Co. die Eröffnung des Konkurses über die genannte Firma wegen deren Zahlungsunfähigkeit. Das Erstgericht wies den Antrag mit der Begründung: ab, daß zwar die Zahlungsunfähigkeit bescheinigt sei, jedoch über eine nicht protokollierte Firma ein Konkurs nicht eröffnet werden könne, da dieser die Rechtspersönlichkeit fehle. Das Rekursgericht behob diesen Beschluß und trug dem Erstge... mehr lesen...