Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Kreditunternehmung von der Überschuldung und von der Zahlungsunfähigkeit einer anderen Kreditunternehmung Kenntnis haben mußte, ist ein strenger Maßstab anzulegen, da einer Bank in Bezug auf die wirtschaftliche Situation eines anderen Geldinstitutes ein größeres Maß an Beurteilungsfähigkeit als außenstehenden Personen zuzumuten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064778Dokumentnummer
JJR_19811117_OGH0002_0040OB00547_8100000_003