Über das Vermögen der Sch. & Co. wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 8. Juli 1965 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 29. Oktober 1965 der Anschlußkonkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der als "Anfechtungsklage gemäß §§ 30 und 31 der Konkursordnung" bezeichneten Klage wendet sich der Kläger gegen eine von der Beklagten am 25. Juni 1965 vorgenommene Kompensation eines Betrages von 80.000 S, den die Beklagte der Gemeinschuldnerin schul... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §44
Rechtssatz: Begünstigung ist dann nicht gegeben, wenn der Gläubiger dartut, daß er durch die Geltendmachung des zur Sicherung seiner Geldforderung begründeten Aussonderungsrechtes (Eigentumsvorbehalt) auch das bekommen hätte, was er durch die angefochtene Rechtshandlung erhalten hat. Kein Aussonderungsrecht an der Forderung, zu deren Sicherstellung der Eigentumsvorbehalt begründet wurde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Die Klage vom 2. Juni 1964 ist auf Herausgabe einer bestimmten Anzahl von Möbelstücken gerichtet und stützt den Anspruch auf ein behauptetes Pfandrecht für eine fällige Kreditforderung von zirka 276.000 S gegen die Firma X-Handelsgesellschaft mbH., die diese Möbel bei der beklagten Partei eingelagert hatte. Am 9. Februar 1965 stellte die Klägerin im Hinblick auf die Tatsache, daß der Inhaber der beklagten Firma die begehrten Möbel Anfang Februar 1965 verkauft habe, das Eventualbegehre... mehr lesen...
Norm: KO §44ZPO §234
Rechtssatz: Wurde der Streitgegenstand zwar erst während des Prozesses nach Klagezustellung, jedoch vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten von diesem veräußert, so wandelt sich der Klageanspruch auf Herausgabe nicht in einen Aussonderungsanspruch um. § 234 ZPO findet in diesem Falle keine Anwendung. weil infolge der Sonderregelung für den Fall des Konkurses (§44 KO), der Geltendmachung eines Aussonderun... mehr lesen...
Norm: ABGB §921 Satz2KO §44
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch ist ein Bereicherungsanspruch. Macht der Vorbehaltsverkäufer Ersatzaussonderung geltend, so tritt er damit zwar vom Vertrag zurück, er braucht aber die vor Konkurseröffnung erhaltenen Kaufpreisraten nur soweit herauszugeben, als er hiedurch bereichert wäre, dh als er hiedurch mehr erhielte, als er bei Durchführung des Vertrages erhalten hätte. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: KO §44ZPO §234
Rechtssatz: Ist eine dem Gemeinschuldner nicht gehörige Sache nach der Konkurseröffnung veräußert worden oder untergegangen - hier das Mietrecht, das der Gemeinschuldner nach den Behauptungen der Klägerin zu übertragen verbunden war, gemäß § 1118 ABGB wegen Nichtzahlung des Mietzinses zur Auflösung gelangt - , dann kann gemäß § 44 KO ein Aussonderungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §44KO §176
Rechtssatz: Aussonderungsrechte unterliegen weder dem Anmeldungszwang noch dem Prüfungsverfahren. Auf sie ist im Bestreitungsfall kein Bedacht zu nehmen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind (SZ 21/101). Daher ist der Aussonderungsberechtigte kein am Konkursverfahren Beteiligter und es steht ihm das Rekursrecht nicht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 273/63 ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen der Klage hat Ernst H. vom Kläger im Sinne des Vertrages vom 2. Jänner 1958 Schnittwaren und Textilien Gesamtbetrag von 27.727 S gekauft und bezogen. Die Forderung war bis längstens 31. März 1959 fällig, und gemäß Punkt 1 des Vertrages sollte die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben. Da Ernst H. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkam, mußte gegen ihn eine Klage eingebracht werden, und er wurde mit Anerkenntnisurteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1KO §21 Abs2KO §44
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des Vorbehaltseigentümers, der unter Inanspruchnahme seines Aussonderungsanspruches (§ 44 KO) die Herausgabe der Sache verlangt, kann auch durch die Anbringung der Klage ausgeübt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 365/58 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 5 Ob 365/58 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §44KO §79 Abs2
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner kann den Anspruch auf Überlassung exekutionsfreien Vermögens aus der Masse nicht im Rechtsweg geltend machen. Entscheidungstexte 5 Ob 313/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 5 Ob 313/58 Veröff: EvBl 1959/177 S 299 = JBl 1959,214 7 Ob 3/17t Entscheidungstext OGH 21.09.2017 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 DABGB §297aABGB §366ABGB §1063KO §21KO §44
Rechtssatz: Begehren auf Herausgabe sanitärer Einrichtungsgegenstände, die für einen Hausbau unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden - Aussonderungsrecht im Konkurs. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 523/56 JBl 1957,218 (mit Glosse von Demelius) = EvBl 1957/23 S 42 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297aKO §44ZPO §228 B4
Rechtssatz: Feststellungs- oder Leistungsklage des Vorbehaltsverkäufers von Maschinen ( bei fraglicher Zugehörseigenschaft ) gegen Maßeverwalter im Konkurse eines Mitkäufers. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 523/56 EvBl 1957/23 S 42 = JBl 1957,218 ( mit Glosse von Demelius ) ... mehr lesen...
Norm: AO §21KO §44
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Aussonderungsrecht besteht, ist nach dem Recht des Ortes der gelegenen Sache zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 380/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 3 Ob 380/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0051771 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: KO §44
Rechtssatz: Ansprüche aus einem Erbvergleich als Aussonderungsansprüche gegenüber den im Konkurs geratenen Miterben. Entscheidungstexte 2 Ob 98/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 2 Ob 98/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0064753 Dokumentnummer JJR_19560529_OGH0... mehr lesen...
Norm: KO §44
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, laut welcher die Ernte auf dem Felde verkauft wurde, begründet keinen Aussonderungsanspruch, da von Grund und Boden noch nicht abgesonderte Früchte nicht Gegenstand einer Eigentumsübertragung sein können und der Anspruch auf das Eigentumsrecht für eine Aussonderung nicht genügt. Entscheidungstexte 2 Ob 964/54 Entscheidungstext OGH 29.12.195... mehr lesen...
Das Erstgericht hat festgestellt, daß der seitens der Österreichischen Länderbank in Wien zu 9 Nc 60/53 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gemäß § 1425 ABGB. erlegte Betrag von 24.853 S nicht zum Vermögen des Gemeinschuldners Georg S. bzw. zur Konkursmasse in S 28/53 des Landesgerichtes f. ZRS. Graz gehöre, und hat den Masseverwalter zur Erteilung seiner Zustimmung zur Ausfolgung des obgenannten Betrages an die Klägerin und zur Zahlung von 5% Zinsen aus 24.853 S ab 7. Oktober 1953... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402KO §44
Rechtssatz: Aussonderungsrecht des Gläubigers auf Grund eines Devisenüberweisungsauftrages des Gemeinschuldners an eine Bank, wenn sowohl hievon als auch von der Annahmeerklärung der Bank der Gläubiger vor der Konkurseröffnung verständigt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 504/54 Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 504/54 Veröff: SZ 27/260 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297aABGB §1063KO §44
Rechtssatz: Im Falle der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers einer mit Eigentumsvorbehalt verkauften Sache kann der Masseverwalter der Forderung des Verkäufers auf Herausgabe der verkauften Sache die Einwendung entgegensetzen, daß die Sache Zubehör der Fabriksliegenschaft des Käufers geworden sei und daß dieser es unterlassen habe, die bücherliche Anmerkung des Eigentumsvorbehaltes zu erwirken.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1AO §11AO §46KO §11KO §44
Rechtssatz: Der Eigentumsvorbehalt an den verkauften und dem Käufer übergebenen Sachen erlischt nicht durch die Klage des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises; er begründet nicht ein Aussonderungsrecht, sondern ein Absonderungsrecht. Entscheidungstexte 5 Os 676/29 Entscheidungstext OGH 04.10.1929 5 Os 676/29 Veröff: SSt 9/83 ... mehr lesen...
Norm: KO §44
Rechtssatz: Aussonderung von Wertpapieren, welche vom Kommittenten zur Deckung allfälliger, dem Bankgeschäftsinhaber zustehender Forderungen übergeben wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 825/21 Entscheidungstext OGH 16.11.1921 2 Ob 825/21 Veröff: SZ 3/110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1921:RS006... mehr lesen...