Norm
ABGB §297aRechtssatz
Im Falle der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers einer mit Eigentumsvorbehalt verkauften Sache kann der Masseverwalter der Forderung des Verkäufers auf Herausgabe der verkauften Sache die Einwendung entgegensetzen, daß die Sache Zubehör der Fabriksliegenschaft des Käufers geworden sei und daß dieser es unterlassen habe, die bücherliche Anmerkung des Eigentumsvorbehaltes zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0009971Dokumentnummer
JJR_19330110_OGH0002_0020OB01152_3200000_001