Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Der Eigentumsvorbehalt an den verkauften und dem Käufer übergebenen Sachen erlischt nicht durch die Klage des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises; er begründet nicht ein Aussonderungsrecht, sondern ein Absonderungsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0020311Dokumentnummer
JJR_19300102_OGH0002_0010OB01171_2900000_001