RS OGH 1959/6/10 6Ob162/59, 6Ob116/05k

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Veröffentlicht am 10.06.1959
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Norm

KO §21
KO §24

Rechtssatz

Gemäß § 24 KO tritt der Masseverwalter an Stelle des in Konkurs befindlichen Bestandgebers in den Bestandvertrag ein. Ein solcher mietengeschützter Bestandvertrag kann nur durch Kündigung nach §§ 19 - 23 MG, nicht aber gemäß § 21 KO durch jederzeitigen Rücktritt aufgelöst werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 162/59
    Entscheidungstext OGH 10.06.1959 6 Ob 162/59
  • 6 Ob 116/05k
    Entscheidungstext OGH 30.11.2006 6 Ob 116/05k
    Vgl auch; Beisatz: Ein konkursspezifisches Kündigungsrecht sieht die Konkursordnung im Konkurs des Bestandgebers nicht vor. (T1); Veröff: SZ 2006/180

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0064423

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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