Norm: ZPO §228 H2IO §14IO §16IO §51IO §102IO §110KO §14KO §16KO §51KO §102VersVG §157
Rechtssatz: Zukünftige Schäden aufgrund eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Ereignisses sind als Konkursforderung geltend zu machen. Eine Klage auf Feststellung (§ 228 ZPO), dass die (allgemeine) Masse für solche Schäden hafte, ist als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §156 Abs4
Rechtssatz: Die Sicherstellung (als Erfüllungsverpflichtung des Schuldners aus dem Zahlungsplan) ist im Konkursverfahren nicht erzwingbar. Erfolgt sie nicht, treffen den Schuldner (nur) die Verzugsfolgen gemäß § 156 Abs 4 Satz 1 KO. Entscheidungstexte 8 Ob 71/07k Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 71/07k ... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §21 Abs4KO §46 Abs1 Z4KO §51: WGG §17
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch nach § 17 WGG ist bereits vor Konkurseröffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 166/06d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 8 Ob 166/06d Beisatz: Hier: Klägerin leistet ihren Finanzierungsbeitrag vor Konkurseröffnung und begehrt nunmehr als im Vertrag... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1014ABGB §1358KO §16KO §54 Abs2
Rechtssatz: Die Bank, die auf Grund der von ihr ausgestellten Bankgarantie Zahlung an einen begünstigten Gläubiger geleistet hat, kann beim Schuldner - hier beim Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Schuldners - gemäß § 1358 ABGB Rückgriff nehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 89/97k Entscheidungstext OGH 08.04.1997 4 Ob 89... mehr lesen...
Norm: KO §16WG Art10
Rechtssatz: Wird in einer Forderungsanmeldung auf die "wechselmäßige" Mithaftung des Gemeinschuldners unter Anbieten des "Blanko - Akzepts" als Beweis der Konkursforderung Bezug genommen, so ist klar, daß es sich hierbei um eine durch die nachträgliche Vervollständigung des Wechselblanketts bedingte Forderung im Sinne des § 16 KO handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 355/87... mehr lesen...
Norm: ABGB §696KO §16KO §103KO §110KO §133 Abs2
Rechtssatz: Bei aufschiebend bedingten Forderungen hat der Gläubiger im Konkurs zwar schon während der Schwebe der Bedingung einen Teilnahmeanspruch, dieser steht aber hinter dem Teilnahmerecht einer unbedingten Forderung umfänglich zurück. So geht der Anspruch soweit er sich auf Zahlung bezieht, nur auf Sicherstellung mittels gerichtlichen Erlages (§§ 16, 133 Abs 2 KO). Die Teilnahmeanspruch darf... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs2KO §16KO §23 Abs1KO §46 Abs1 Z2 (nunmehr Z5)KO §46 Abs1 Z3KO §53
Rechtssatz: Ist der Mieter einer beweglichen Sache auf Grund des vor Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen abgeschlossenen Mietvertrages verpflichtet, diese Sache nach Beendigung des Mietvertrages auf seine Kosten und Gefahr an den Vermieter zurückzustellen, dann ist die Forderung des Vermieters, der die Sache nach der nach Konkurseröffnung über das Vermögen d... mehr lesen...
Norm: KO aF §46 Abs1 Z3KO §16KO §23 Abs1KO idF BGBl 1982/370 §46 Abs1 Z4KO idF BGBl 1982/370 §46 Abs1 Z5
Rechtssatz: Zweck des § 46 Abs 1 Z 3 KO ist es zu gewährleisten, daß derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin der Masse zugutekommen lassen muß, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhalten und nicht auf eine Konkursforderung beschränkt sein soll. Es besteht daher keine Veranlassung, den vertraglichen Anspruch auf Erstat... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §46
Rechtssatz: Die Provisionsforderung eines Realitätenvermittlers ist eine durch den späteren Abschluß des Kaufvertrages mit dem namhaft gemachten Käufer aufschiebend bedingte Forderung und als solche auch eine aufschiebend bedingte Konkursforderung und keine Masseforderung (Eintritt der Bedingung nach Konkurseröffnung). Entscheidungstexte 5 Ob 302/81 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19AO §20bAO §20dKO §16KO §19KO §20 Abs3KO §21
Rechtssatz: Entgegen dem ungenauen Wortlaut des § 20 Abs 3 KO entstehen die gegen die Konkursmasse wirksamen Vertragsverhältnisse nach §§ 21 bis 25 KO nicht erst nach Konkurseröffnung. Es handelt sich vielmehr nur um andere Erscheinungsformen schon vorher existenter - wenn auch bedingter - Ansprüche, die auch ohne Vorschrift des § 20 Abs 3 KO aufrechenbar wären. Es bedarf daher bezüg... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19IO §16IO §19 Abs2KO §16KO §19 Abs2
Rechtssatz: Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 16. Mai 1958 ordnete das Finanzamt W. die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Gesamtschuldners (gemäß § 7 SteueranpassungsG. in Verbindung mit § 27 EStG.) mj. Gabriele Z. zur Sicherung des voraussichtlich erwachsenden Abgabenanspruches an Einkommensteuer 1955 bis 1957 von 30.505 S 60 g an. Auf Grund dieses Sicherstellungsauftrages bewilligte das Bezirksgericht Favoriten mit Beschluß vom 12. September 1958 die Exekution zur Sich... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §133
Rechtssatz: Die Sicherstellung bedingter Forderungen, nämlich der Erlag des Masseverwalters bei Gericht, ist in den gleichen Zeiten und in den gleichen Raten vorzunehmen wie die Auszahlung der unbedingten Forderungen. Eine Klage auf Sicherstellung ist ausgeschlossen, vielmehr ist im Sinne der §§ 105 bis 110 KO vorzugehen und sodann nach positiver Erledigung des Prüfungsprozesses die Konkursquote gemäß § 133 KO zu Gericht zu ... mehr lesen...