Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Die Bank, die auf Grund der von ihr ausgestellten Bankgarantie Zahlung an einen begünstigten Gläubiger geleistet hat, kann beim Schuldner - hier beim Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Schuldners - gemäß § 1358 ABGB Rückgriff nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022