1 Die Revisionswerber bildeten im Streitjahr gemeinsam mit der E GmbH eine Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft, die mit Vertrag vom 31. Oktober 1990 zwischen der E GmbH als Geschäftsherrin und der Treuhand-GmbH als "stille Gesellschafterin" andererseits gegründet worden war. Die Treuhand-GmbH hielt den weitaus überwiegenden Teil der Beteiligung als Treuhänderin für mehrere hundert weitere Anleger. 2 Mit Sacheinlagevertrag vom 21. Dezember 1995 br... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vor dem Jahr 2001 etwa 10 Jahre lang als Geschäftsführer einer GmbH nichtselbständig beschäftigt. Am 4. März 2001 eröffnete er einen Unternehmensberatungsbetrieb. Ab Juni 2002 war der Beschwerdeführer als Vorstand einer Aktiengesellschaft (großes Unternehmen der Holzindustrie) nichtselbständig beschäftigt; diese Tätigkeit beendete er im Jahr 2004. Ab 1. Oktober 2004 war der Beschwerdeführer wieder auf selbständiger Basis als Unternehmensberater tätig. Seit Spä... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) betrieb ein Unternehmen mit dem Gegenstand v.a. des Handels mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroorganisationsmitteln, Ablagesystemen, Informationssystemen, Bürobedarfsartikeln und EDV-Zubehör, und der Wartung und des Service der genannten Produkte. Mit einer als Kaufvertrag überschriebenen Vereinbarung vom 1. September 1992 erwarb die Beschwerdeführerin von der E. GesmbH als Verkäuferin, welche nach § 1 der Vereinba... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Werden der Kundenstock oder andere Firmenwertfaktoren getrennt erworben, sind auf sie die Vorschriften über den Firmenwert anzuwenden (vgl. Doralt, EStG I6, Tz 48 zu § 8, sowie Hofians, Unkörperliche Wirtschaftsgüter und Geschäfts(Firmen)wert, in Lang/Schuch/Steininger, Handbuch des Bilanzsteuerrechts, 345). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Auch im Falle eines Betriebserwerbes bestimmte § 8 Abs. 3 EStG 1988 eine 15-jährige Nutzungsdauer unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004130144.X05 Im RIS seit 03.01.2008 Zuletzt aktualis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Der Firmenwert besteht aus den einzelnen Firmenwertfaktoren, wie etwa dem Kundenstock, den Vertriebsrechten, der innerbetrieblichen Organisation, dem Bekanntheitsgrad des Unternehmens, der Qualität der Mitarbeiter. Dass einzelne dieser Firmenwertfaktoren, insbesondere der Kundenstock, Gegenstand eines Verkaufes ohne ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0117 E 21. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Unter Firmenwert ist jener Wert zu verstehen, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Steuerlich wird davon ausgegangen, dass ein Firmenwert nicht nur bei Übernahme eines Unternehmens erworben werden kann, sondern auch Zahlungen an ein weiterbestehendes Unternehmen, etwa für die Übertragung des Kundenstammes, für den Erwerb einer Konzession usw. als Firmenwert zu aktivieren sind (vgl. etwa Ruppe, Imma... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war ab Mai 1998 als Warenpräsentatorin hauptberuflich für das Unternehmen C. tätig. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 erklärte die Beschwerdeführerin (bei Umsätzen von rund S 39.000,--) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 13.226,--. In einer "Erläuterung Vermögensbestände" wurde darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb entgeltlich erworben worden sei. Die Differenz zwischen den Werten der einzelnen Vermögensgegenstände und dem K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0117 E 21. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Unter Firmenwert ist jener Wert zu verstehen, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergibt, also durch d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH erwarb am 2. Juni 1994 sämtliche Anteile an der - einen Verlustvortrag von rund 250,000.000 S verkörpernden - A-GmbH um den Kaufpreis von 63,610.020 S. Die Beschwerdeführerin ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. September. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Juni 1994 wurde die A-GmbH (buchmäßiges Kapital von 33,876.873,50 S) zum 30. September 1993 gemäß Art I UmgrStG auf die Beschwerdeführerin verschmolzen. Dadu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §8 Abs3;KStG 1988 §8 Abs4;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z1;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Verlustvortrages ist vergangenheitsbezogen und stel... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §8 Abs3;HGB §203 Abs5;KStG 1988 §19;KStG 1988 §20;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 Teil3 Z4 lita idF 1996/201; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010
Rechtssatz: Die Verschmelzung zweier Gesellschaften gegen Aufgabe einer Beteiligung zählt zu den Umgrün... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin vorgenommenen Verschmelzung wurde ein Firmenwert iSd § 3 Abs. 2 Z. 2 UmgrStG in der Stammfassung BGBl. 699/1991, aufgedeckt, der bei der Beschwerdeführerin (in den ersten Veranlagungsjahren ab 1995) zur einer Firmenwertabschreibung mit jährlich einem Fünfzehntel geführt hat. Durch Art. 42 Z. 2 StruktAnpG 1996, BGBl. 201/1996, wurde § 3 Abs. 2 UmgrStG neu gefasst. Die Bestimmung eröffnet in der geänderten Fassung nicht... mehr lesen...
Index: 00010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: B-VG Art140 Abs7;EStG 1988 §8 Abs3;StruktAnpG 1996 Art42 Z2;StruktAnpG 1996 Art42 Z9;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 Teil3 Z4 lita idF 1996/201;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 2000, G 172/99, enthält unzweifelhaft keine Fassung, die über den ... mehr lesen...
Ob einer Liegenschaft in Oberösterreich war seit dem Jahr 1902 angemerkt, diesem Haus stehe die Apothekersgerechtigkeit in radizierter Eigenschaft (idF: Realkonzession) zu. Der Eigentümer der Liegenschaft war nicht berechtigt, eine Apotheke zu führen, weswegen er diese stets verpachtet hatte. Am 26. August 1981 pachtete der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG ermittelt, die Apotheke und erwarb die vom vorigen Pächter angeschafften Wirtschaftsgüter. Da der vom Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §46EStG 1988 §8 Abs3 Beachte Besprechung in:SWK 2000, S 379 - S 382;
Rechtssatz: Konzessionen und andere Gewerbeberechtigungen, die die gewerberechtlichen Grundlagen eines Unternehmens bilden, sind auf Grund ihres firmenwertähnlichen Charakters in der Regel mit dem Firmenwert derart verbunden, dass sie dessen S... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ausschließlich in Streit, ob die eine Apotheke betreibende beschwerdeführende OHG für den aus dem Erwerb eines weiteren Geschäftsanteiles durch ihre Gesellschafterin im Jahr 1986 resultierenden Firmenwert im Hinblick auf die mit 1. Jänner 1989 in Kraft getretene Bestimmung des § 8 Abs. 3 EStG 1988 in den Streitjahren eine Absetzung für Abnutzung vornehmen durfte. Die belangte Behörde hat dies entgegen der Rechtsansich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte seit Jahren ein Friseurgeschäft als Einzelunternehmen, in dem auch seine Ehegattin als Dienstnehmerin beschäftigt war. Die Ehe wurde am 8. März 1986 geschieden. Mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Dezember 1985 (Eintragung ins Handelsregister am 24. Jänner 1986) errichteten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin eine OHG, in die der Beschwerdeführer sein bisheriges Einzelunternehmen, seine Gattin ihre Arbeitskraft einbrachte (die Beteiligung an Gewinn und Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972 der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Diese Rechtslage gilt auch auf dem Boden des § 8 Abs 3 EStG 1988, soweit Firmenwerte bis zum 31.12.1988 entgeltlich erworben wurden (... mehr lesen...
Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, die G-AG habe mit 1. April 1986 49 % der Kommanditanteile an der Beschwerdeführerin um den Kaufpreis von S 6,370.000,-- erworben. Von der Differenz zwischen den genannten Anschaffungskosten und dem Nominale der übertragenen Kommanditanteile (S 98.000,--) entfalle ein Betrag von S 5,407.996,-- auf den bis dahin in den Ergänzungsbilanzen der G-AG nicht angesetzten und vom Prüfe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, daß der Firmenwert auf d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Apotheke, bei deren Erwerb im Jahre 1986 ein Betrag von ca. 12,7 Mio. S als Firmenwert aktiviert wurde. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob dieser Firmenwert ein abnutzbares und damit abschreibbares Wirtschaftsgut darstellt (Auffassung der Beschwerdeführerin) oder ob dies nicht der Fall ist (Auffassung der belangten Behörde). Im angefochtenen Bescheid verweist die belangte Behörde darauf, daß nach § 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, daß der Firmenwert auf d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin veräußerte ihren am 11. März 1985 begonnenen Gewerbebetrieb (Buffet-Espresso) im Jahre 1991. Den in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 mit S 562.902,-- erklärten Veräußerungsgewinn beantragte sie mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern. Dies lehnte die belangte Behörde in dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid mit der Begründung: ab, auf das Jahr 1991 sei das EStG 1988 anzuwenden, nach dessen § 37 Abs 2 Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Eine Absetzung für Abnutzung von einem durch den Steuerpflichtigen seinerzeit angeschafften Firmenwert bewirkt schon kraft der Definition des Veräußerungsgewinnes in § 24 Abs 2 EStG 1988 nicht die Verringerung des Veräußerungsgewinnes, sondern dessen Erhöhung (hier Anschaffung des Gewerbebetriebes ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte Gesellschaftsanteile der A Warenhandels- und BeteiligungsgmbH & Co KG, welche zwei Supermärkte betrieb, sowie der A Warenhandels- und BeteiligungsgmbH Treibstoff-Vertriebs KG, welche bei diesen Supermärkten je eine Tankstelle betrieb. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen stellte der Prüfer unter anderem fest, daß die auf Grund der Anteilsveräußerungen sich ergebende Auflösung der stillen Reserven anteilsmäßig dem Anlagevermögen, zum überwiegenden Tei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0051
Rechtssatz: Läßt man einen als maßgeblich zu bezeichnenden Standortvorteil außer acht und ergibt sich ansonsten kein Überwiegen sachbezogener Firmenwertkomp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0051 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0051 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 5 Stammrechtssatz Die gute Lage (Standort, ... mehr lesen...