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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH kann im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972 der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Diese Rechtslage gilt auch auf dem Boden des § 8 Abs 3 EStG 1988, soweit Firmenwerte bis zum 31.12.1988 entgeltlich erworben wurden (Hinweis E 20.11.1996, 94/15/0143.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150017.X01Im RIS seit
20.11.2000