Index
000Norm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Der Spruch des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 2000, G 172/99, enthält unzweifelhaft keine Fassung, die über den Anlassfall im Sinne eines Sachverhaltes, der tatsächlich an den Verfassungsgerichthof herangetragen worden ist, hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000150184.X01Im RIS seit
31.10.2001