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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §8 Abs3;Rechtssatz
Auch im Falle eines Betriebserwerbes bestimmte § 8 Abs. 3 EStG 1988 eine 15-jährige Nutzungsdauer unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130144.X05Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013