RS Vwgh 2006/3/29 2001/14/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §8 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/15/0117 E 21. Oktober 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Firmenwert ist jener Wert zu verstehen, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergibt, also durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 8, Tz 34).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140221.X01

Im RIS seit

04.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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