Der Beschwerdeführer betreibt seit dem 1. Jänner 1985 eine Tabaktrafik, bei deren Erwerb ein Betrag von S 500.000,-- als Firmenwert aktiviert wurde. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob dieser Firmenwert ein abnutzbares und daher abschreibbares Wirtschaftsgut darstellt (Auffassung des Beschwerdeführers) oder ob dies nicht der Fall ist (Auffassung der belangten Behörde). In der Beschwerde wird Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend gema... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Die gute Lage (Standort, Platzwert) findet regelmäßig nicht im Firmenwert, sondern im Wert des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens ihren wertmäßigen Niederschlag. Dies gilt auch für bebaute Liegensc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, daß der Firmenwert auf die persönliche unternehmerische Fähigkeit und Leistung des Rechtsvor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Ob ein konkreter Firmenwert absetzbar ist oder nicht, wird durch richtige rechtliche Beurteilung eines festgestellten Sachverhaltes gelöst. Dieser Denkprozeß unterliegt allerding... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde keine Umstände objektiver Art vorbringt, die erklären können, daß sich die Ertragslage eines Gewerbebetriebes verschlechtert hat, so ist anzunehmen, daß als Ursachen für den Ertragsrückgang beim Rechtsvorgänger nur persönliche U... mehr lesen...