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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/13/0254 E 28. November 2001 RS 1Stammrechtssatz
Die Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter ist grundsätzlich als Einlage anzusehen, die beim Gesellschafter als eine Form der Verwendung seines Einkommens zunächst steuerneutral ist und im Falle der Zugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung zu einem Betriebsvermögen im Wert dieser Beteiligung aktiviert ausgewiesen werden muss. Die Leistungen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft sind daher als zusätzliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu behandeln (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130050.X01Im RIS seit
16.10.2007Zuletzt aktualisiert am
07.12.2010