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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. September 2004, 2001/15/0073). Dabei sind grundsätzlich etwa auch die in den Fachgutachten des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. März 2000, 97/15/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130050.X04Im RIS seit
16.10.2007Zuletzt aktualisiert am
07.12.2010