RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0333

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Veröffentlicht am 24.09.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 17. Mai 2006, 2004/14/0080, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass das von der Wassergewinnung bis zu den Wasserabnehmern führende kilometerlange Wasserleitungsnetz ein selbständiges Wirtschaftsgut bildet. Solcherart ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Abgabenbehörde die Wasserleitung von der Quellfassung bis zu Brauerei der Abgabepflichtigen als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen hat (vgl auch Fröhlich, RdW 2006, 529 und RdW 2006, 663).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150333.X02

Im RIS seit

01.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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