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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Im Erkenntnis vom 17. Mai 2006, 2004/14/0080, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass das von der Wassergewinnung bis zu den Wasserabnehmern führende kilometerlange Wasserleitungsnetz ein selbständiges Wirtschaftsgut bildet. Solcherart ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Abgabenbehörde die Wasserleitung von der Quellfassung bis zu Brauerei der Abgabepflichtigen als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen hat (vgl auch Fröhlich, RdW 2006, 529 und RdW 2006, 663).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150333.X02Im RIS seit
01.11.2007Zuletzt aktualisiert am
28.03.2014