RS Vwgh 2008/3/19 2005/15/0076

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z6;

Rechtssatz

§ 6 Z. 6 EStG 1988 gilt auch für die vollständige Verlegung von Betrieben vom Inland in das Ausland. Unter die Bestimmung fällt somit auch die Verlegung des Betriebes ins Ausland beim Belassen des Wohnsitzes im Inland. Im Falle der Überführung eines gesamten Betriebes ins Ausland sind die Bestimmungen für eine Betriebsveräußerung analog anzuwenden (Doralt, EStG6, § 6 Rz. 388; Hofstätter/Reichel, § 6 Z. 6 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150076.X01

Im RIS seit

24.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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