Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z6;Rechtssatz
§ 6 Z. 6 EStG 1988 gilt auch für die vollständige Verlegung von Betrieben vom Inland in das Ausland. Unter die Bestimmung fällt somit auch die Verlegung des Betriebes ins Ausland beim Belassen des Wohnsitzes im Inland. Im Falle der Überführung eines gesamten Betriebes ins Ausland sind die Bestimmungen für eine Betriebsveräußerung analog anzuwenden (Doralt, EStG6, § 6 Rz. 388; Hofstätter/Reichel, § 6 Z. 6 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005150076.X01Im RIS seit
24.04.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013