RS Vwgh 2008/3/19 2005/15/0076

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z6;

Rechtssatz

Die in der Besteuerung des Firmenwertes nach § 6 Z. 6 EStG 1988 im Zeitpunkt der Betriebsverlegung in einen anderen Staat gelegene Benachteiligung ist dann gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Staat, in welchen der Betrieb verlegt wird, um einen solchen handelt, mit dem keine Amtshilfe und damit kein Informationsaustausch besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150076.X04

Im RIS seit

24.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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