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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z6;Rechtssatz
Die in der Besteuerung des Firmenwertes nach § 6 Z. 6 EStG 1988 im Zeitpunkt der Betriebsverlegung in einen anderen Staat gelegene Benachteiligung ist dann gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Staat, in welchen der Betrieb verlegt wird, um einen solchen handelt, mit dem keine Amtshilfe und damit kein Informationsaustausch besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005150076.X04Im RIS seit
24.04.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013