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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2 lita;Rechtssatz
Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E 22.9.1992, 88/14/0088;
E 18.7.1995, 91/14/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996130206.X02Im RIS seit
21.02.2002