RS Vwgh 1999/2/24 96/13/0206

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Rechtssatz

Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E 22.9.1992, 88/14/0088;

E 18.7.1995, 91/14/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996130206.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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