RS Vwgh 2004/11/17 2002/14/0042

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §7;
EStG 1988 §8;

Rechtssatz

Erfährt die Bausubstanz eines Gebäudes eine wesentliche Veränderung, indem das komplette Mauerwerk eines Gebäudes abgerissen und neu errichtet wird, so gehen diese Arbeiten deutlich über die schlichte Instandhaltung hinaus und sind zur Herstellung zu rechnen (Hinweis E 30. September 1955, 1451/53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140042.X01

Im RIS seit

08.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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