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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1;Rechtssatz
Werden im Zuge einer Baumaßnahme weitere Arbeiten am selben Objekt für notwendig befunden und in der Folge zeitnah durchgeführt, so ist nach Ansicht des Gerichtshofes von einer einheitlichen Baumaßnahme auszugehen. Werden durch eine einheitliche Baumaßnahme sämtliche Gebäudeteile ausgetauscht, so wird dadurch ein Wirtschaftsgut (Gebäude) neu geschaffen, weshalb Herstellungsaufwand vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140042.X02Im RIS seit
08.12.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013