RS Vwgh 2004/9/9 2001/15/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z2;

Rechtssatz

Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 und 2 EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 5. Juli 2004, 2000/14/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150073.X02

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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