RS Vwgh 1990/7/3 90/14/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die Überwindung einer Entfernung von 30 km liegt bereits außerhalb des Nahbereiches (bis zu 20 oder 25 km) und ist daher Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0128, 0136; E 21.10.1986, 84/14/0037). Zu ermitteln ist die Entfernung zwischen Anfang und Ende (Ziel) der Fahrt (nicht die Entfernung zwischen Ortsmittelpunkten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140069.X02

Im RIS seit

03.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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