I. Sachverhalt: Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde in das Vermögen des Beschwerdeführers die Sicherstellung von Abgabenansprüchen an Einkommensteuer der Jahre 1992 bis 1996 mit einem Gesamtbetrag von S 118,944.088,-- angeordnet. Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der 1984 gegründeten CBS Conmeth Business Systems Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Salzburg (Österreich), die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst. Alleingese... mehr lesen...
I. Sachverhalt: Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde in das Vermögen des Beschwerdeführers die Sicherstellung von Abgabenansprüchen an Einkommensteuer der Jahre 1992 bis 1996 mit einem Gesamtbetrag von S 118,944.088,-- angeordnet. Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der 1984 gegründeten CBS Conmeth Business Systems Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Salzburg (Österreich), die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst. Alleingese... mehr lesen...
Index: E1EE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56;11997E057 EG Art57;11997E234 EG Art234;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;62002CJ0319 Manninen VORAB;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 Z3 idF 1993/818;EStG 1988 §37 Abs4 Z1 lita idF 1993/818;VwGG §38b idF 2004/I/089; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2005/0001 * EuGH-Zahl: C... mehr lesen...
Index: E1EE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56;11997E057 EG Art57;11997E234 EG Art234;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;62002CJ0319 Manninen VORAB;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 Z3 idF 1993/818;EStG 1988 §37 Abs4 Z1 lita idF 1993/818;VwGG §38b idF 2004/I/089; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2005/0001 * EuGH-Zahl: C... mehr lesen...
In ihrer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 und die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2002 beantragte die Beschwerdeführerin, die von ihr erklärten "ausländischen Dividendenerträge" in Höhe von 2,936.685 S nur mit einem Steuersatz von 25 % - somit im Ergebnis wie inländische Dividendenerträge - zur Einkommensteuer heranzuziehen. Die Anwendung eines höheren Steuersatzes, wie gegenständlich von 46,09 %, verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, weil solch... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat zum Beschwerdeverfahren 99/14/0164, betreffend Einkommensteuer auf Grund von Auslandsdividenden, dem Gerichtshof für Europäische Gemeinschaften nachstehende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Stehen Art. 73b Abs. 1 in Verbindung mit Art. 73d Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 56 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 EG) einer Regelung entgegen, wie sie § 97 Abs. 1 und 4 EStG 1988 in Verbindung mit... mehr lesen...
Index: E1EE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E073B EGV Art73b Abs1;11992E073D EGV Art73d Abs1 lita;11992E073D EGV Art73d Abs1 litb;11992E073D EGV Art73d Abs3;11997E056 EG Art56 Abs1;11997E058 EG Art58 Abs1 lita;11997E058 EG Art58 Abs1 litb;11997E058 EG Art58 Abs3;11997E234 EG Art234 Abs1 lita;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61990CJ0204 Hanns-Martin Bachmann VO... mehr lesen...
I. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige, aber (seit 1994) in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. In ihrer Einkommensteuererklärung für 1996 erklärte die Beschwerdeführerin Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 14,600.139,--. Diese Einkünfte aus Kapitalvermögen stammen von Kapitalgesellschaften ohne Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich. Diese dividendenauszahlenden (nämlich deutschen) Gesellschaften sind einer österreichischen Kapitalge... mehr lesen...
Index: E1EE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 11992E073B EGV Art73b Abs1;11992E073D EGV Art73d Abs1 lita;11992E073D EGV Art73d Abs1 litb;11992E073D EGV Art73d Abs3;11997E056 EG Art56 Abs1;11997E058 EG Art58 Abs1 lita;11997E058 EG Art58 Abs1 litb;11997E058 EG Art58 Abs3;11997E234 EG Art234 Abs1 lita;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61990CJ0204 Hanns-Martin Bachmann VORAB;61998CJ0035 Verkooijen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war an der P. GmbH, deren Stammkapital S 500.000,-- betrug, mit einem Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 475.000,-- beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 26. September 1985 veräußerte sie den Geschäftsanteil um den Betrag von S 80,250.000,--, wovon der Beschwerdeführerin S 68,750.000,-- im Jahre 1985, der Restbetrag von S 11,500.000,-- aber im Jahre 1986 zuflossen. Während für die Einkünfte aus der Veräußerung dieser wesentlichen Beteiligung (§ 31 EStG 1972) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §31;EStG 1972 §37 Abs1 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs2 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs4 idF 1985/557;
Rechtssatz: Soweit die Bestimmungen des § 37 Abs 1, des § 37 Abs 2 und des § 37 Abs 4 EStG 1972 idF des AbgÄG 1985 auf das Streitjahr 1986 anzuwenden ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs4;GmbHG §82;KStG 1966 §22 Abs2;
Rechtssatz: Wird von einer GmbH zugunsten des Beschwerdeführers eine offene Gewinnausschüttung festgesetzt bzw beschlossen und wird die darauf entfallende Kapitalertragsteuer zwar ebenfalls von der Gesellschaft getragen und in ihrem Rechenwerk ausgewiesen, ohne daß jedoch bezüglich der letztgenann... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob dem Beschwerdeführer für das Streitjahr der gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 4 EStG 1972 für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen unter anderem von inländischen Gesellschaften mbH ermäßigte Steuersatz nicht nur für die Gewinnausschüttung von S 500.000,--, sondern darüber hinaus auch für die darauf entfallende Kapitalertr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht je zur Hälfte im Eigentum der G-Bank AG (in der Folge: Bank) und der C Ltd (in der Folge: Ltd). Laut Punkt 11 a) des Gesellschaftsvertrages obliegt den Gesellschaftern ua der Beschluß über die Gewinnverteilung. Mit Umlaufbeschluß der Generalversammlung vom 27. September/1. Oktober 1984 wurde der handelsrechtliche Gewinn für das Jahr 1982 in der Höhe von 53,737.198,53 S festgestellt und beschlossen, an die Ltd einen Gewinnanteil in der Höhe von 8,000.00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs3;
Rechtssatz: Ausgeschüttete Gewinne gelten unabhängig von bereits bestehenden Dispositionen als Erträge der Gesellschafter. Eine bereits vorfestgelegte Weiterverwendung der Beträge (hier bilanzwirksam und nicht erfolgswi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte 1987 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden in der Einkommensteuererklärung 1987 mit minus S 40.610,-- angegeben. Dieser Betrag ergab sich aus Dividenden in Höhe von S 1.290,--, einer offenen Ausschüttung aus Anteilen an einer inländischen Gesellschaft mbH. im Ausmaß von S 58.100,-- und einem Verlust von S 100.000,-- aus der Beteiligung an einer Mobilienvermietungsgesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 90/13/0081 2 Stammrechtssatz Wenn im § 37 Abs 1 EStG 1972 der Begriff "außerordentliche Einkünfte" verwendet wird, so setzt das Vorhandensein außerordentlicher Einkünfte zunächst das Vorhandensein von positiven Einkünften aus jener Einkunftsart voraus, der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 90/13/0081 3 Stammrechtssatz Mit § 37 Abs 4 EStG 1972 wurde das sogenannte Halbsatzverfahren eingeführt, womit eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften beseitigt wurde. Ein Ergebnis, wonach auf den vom Steuerpf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1987 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 38 Abs. 4 EStG 1972 für einen Teil seiner Einkünfte in Höhe von S 451.289,-- und führte an, ein Teilbetrag von S 72.664,70 resultiere aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer, der Rest seien Einkünfte aus einer Autorengemeinschaft. Die Abgabenbehörde erster Instanz anerkannte lediglich den Betrag von S 72.665,-- als gemäß § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37 Abs3;EStG 1972 §37 Abs4;EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: In einem Grundlagenbescheid nach § 188 BAO ist die Feststellung zu treffen, daß bestimmte Einkünfte zB solche im Sinne des § 37 Abs 2 bis... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer erzielte im Jahre 1986 neben anderen Einkünften im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen offene Ausschüttungen aus Anteilen an inländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Höhe von S 1,704.000,--, Verluste aus Beteiligungen als stiller Gesellschafter in Höhe von S 5,271.222,-- sowie andere steuerpflichtige Einnahmen im Gesamtbetrag von S 1,578.664,--. Auch die Zweitbeschwerdeführerin erzielte im Streitjahr außer Einkünften aus anderen Einkunf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in NZ 1/1993, S 4-6
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0082
Rechtssatz: Wenn im § 37 Abs 1 EStG 1972 der Begriff "außerordentliche Einkünfte" verwendet wird, so setzt das Vorhandensein au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0082
Rechtssatz: Mit § 37 Abs 4 EStG 1972 wurde das sogenannte Halbsatzverfahren eingeführt, womit eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften beseitigt wurde. ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei W.G. durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Betriebsprüfer die Feststellung, daß eine Verzinsung von Darlehen, die von der W.G. GmbH. an W.G. in den Jahren 1985 und 1986 gegeben worden waren, nicht erfolgt sei. Als verdeckte Gewinnausschüttung wurden aus dem Titel der Nichtverzinsung dieser Darlehen für 1985 S 58.699,-- und für 1986 S 94.348,-- festgestellt. Im Zuge einer bei der W.G. GmbH. anschließend durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §16 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1966 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0027
Rechtssatz: Die Darlehenshingabe der Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter ist dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Darlehensrückzahlung von vorne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §16 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1966 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0027
Rechtssatz: Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Art der Verbuchung der Versicherungsprämien oder deren Erfassung in Lohnsteuerbe... mehr lesen...