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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0082Rechtssatz
Mit § 37 Abs 4 EStG 1972 wurde das sogenannte Halbsatzverfahren eingeführt, womit eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften beseitigt wurde. Ein Ergebnis, wonach auf den vom Steuerpflichtigen an offenen Ausschüttungen ausgewiesenen Betrag der halbe Steuersatz stets anzuwenden wäre, wenn er im Einkommen Deckung finde, wäre demgegenüber nicht die Beseitigung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften; vielmehr würden dadurch tatsächlich Einkünfte aus anderen Quellen begünstigt, die im Einkommen der StPfl noch enthalten sind. Einem solchen Ergebnis steht aber die ausdrückliche Bestimmung des letzten Satzes des § 37 Abs 1 EStG 1972 entgegen, wonach auf das übrige Einkommen der Einkommensteuertarif nach § 33 EStG 1972 anzuwenden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130081.X03Im RIS seit
11.07.2001