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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0027Rechtssatz
Die Darlehenshingabe der Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter ist dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Darlehensrückzahlung von vorneherein nicht gewollt ist oder wenn schon bei Zuzählung mit der Uneinbringlichkeit des Darlehens beim Gesellschafter zu rechnen ist (Hinweis Putschögl-Bauer-Quantschnigg Die Körperschaftsteuer § 8,Textziffer 74, Stichwort "Darlehen" lit a; Hermann-Heuer-Raupach, Kommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftssteuergesetz, § 6 KStG alte Fassung, Anmerkung 170f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140020.X04Im RIS seit
03.04.2001