RS Vwgh 1991/12/5 91/13/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs4;
KStG 1966 §22 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/06 90/13/0081 3

Stammrechtssatz

Mit § 37 Abs 4 EStG 1972 wurde das sogenannte Halbsatzverfahren eingeführt, womit eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften beseitigt wurde. Ein Ergebnis, wonach auf den vom Steuerpflichtigen an offenen Ausschüttungen ausgewiesenen Betrag der halbe Steuersatz stets anzuwenden wäre, wenn er im Einkommen Deckung finde, wäre demgegenüber nicht die Beseitigung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften; vielmehr würden dadurch tatsächlich Einkünfte aus anderen Quellen begünstigt, die im Einkommen der StPfl noch enthalten sind. Einem solchen Ergebnis steht aber die ausdrückliche Bestimmung des letzten Satzes des § 37 Abs 1 EStG 1972 entgegen, wonach auf das übrige Einkommen der Einkommensteuertarif nach § 33 EStG 1972 anzuwenden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130177.X03

Im RIS seit

05.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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