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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Rechtssatz
Eine Begünstigungsvorschrift, deren Anwendung zur Folge hat, dass eine andere Begünstigungsvorschrift nicht in vollem Ausmaß zum Tragen kommt, ist sachlich gerechtfertigt und differenziert nicht zu einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Weise gegenüber den Personen, auf die die andere Vorschrift anzuwenden ist (Hinweis E 23.11.1976, 2433/76, VwSlg 5045 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140116.X02Im RIS seit
12.05.2005