RS Vwgh 1987/1/20 86/14/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;

Rechtssatz

Eine Begünstigungsvorschrift, deren Anwendung zur Folge hat, dass eine andere Begünstigungsvorschrift nicht in vollem Ausmaß zum Tragen kommt, ist sachlich gerechtfertigt und differenziert nicht zu einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Weise gegenüber den Personen, auf die die andere Vorschrift anzuwenden ist (Hinweis E 23.11.1976, 2433/76, VwSlg 5045 F/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140116.X02

Im RIS seit

12.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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