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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Rechtssatz
Als eine für veranlagte Einkünfte normierte Begünstigung kommt § 37 Abs 1 EStG 1972 nur zum Zuge, wenn eine Veranlagung durchzuführen ist. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung im Rahmen eines Jahresausgleichsverfahrens kommt daher nicht in Frage (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130227.X01Im RIS seit
06.04.1988