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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §32 Z1;Rechtssatz
Das Erfordernis der Einholung von Baubewilligungen oder Betriebsanlagengenehmigungen und die Konfrontation mit Anrainern, die ihre Parteienrechte wahrnehmen, können nicht als "ungewöhnliche, einen Schaden verursachende Ereignisse" angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X04Im RIS seit
23.12.2002