RS Vwgh 2002/9/24 99/14/0269

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §32 Z1;
EStG 1988 §37;

Rechtssatz

Das Erfordernis der Einholung von Baubewilligungen oder Betriebsanlagengenehmigungen und die Konfrontation mit Anrainern, die ihre Parteienrechte wahrnehmen, können nicht als "ungewöhnliche, einen Schaden verursachende Ereignisse" angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X04

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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