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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §32 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0269 E 24. September 2002 RS 3Stammrechtssatz
Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Leistung -
die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - vereinnahmt werden (Hinweis E 8.10.1991, 91/14/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X04Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013