RS Vwgh 2003/6/4 97/13/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.2003
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §32 Z1;
EStG 1988 §37;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0269 E 24. September 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Leistung -

die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - vereinnahmt werden (Hinweis E 8.10.1991, 91/14/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X04

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten