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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §32 Z1;Rechtssatz
Für den Erwerber eines Betriebes sind erfahrungsgemäß die in Zukunft erzielbaren Erträge - insbesondere wenn sich diese wesentlich von den in der Vergangenheit erzielten unterscheiden - für die Preisfindung maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X02Im RIS seit
23.12.2002