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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §32 Z1;Rechtssatz
Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die wie bei einer Betriebsveräußerung für eine erbrachte Leistung -
die Übereignung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - vereinnahmt werden (Hinweis E 8.10.1991, 91/14/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140269.X03Im RIS seit
23.12.2002