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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Ein Tausch ist ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsgeschäft zugleich. Erfolgt hingegen die Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich die Regeln des Tausches nicht. Eine Anschaffung und Veräußerung liegt, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor (Hinweis E VS 22. Juni 1976, 529/74, VwSlg 4994 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000130155.X01Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013