RS Vwgh 2002/11/28 2000/13/0155

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Ein Tausch ist ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsgeschäft zugleich. Erfolgt hingegen die Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich die Regeln des Tausches nicht. Eine Anschaffung und Veräußerung liegt, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor (Hinweis E VS 22. Juni 1976, 529/74, VwSlg 4994 F/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130155.X01

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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