RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z19;
EStG 1988 §3 Abs1 Z14;

Rechtssatz

§ 3 Z 19 EStG 1972 und § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 fordern nicht, daß bei Betriebsveranstaltungen empfangene übliche Sachzuwendungen allen Teilnehmern an der Betriebsveranstaltung zukommen müssen, um der Steuerfreiheit teilhaftig zu werden. Dergleichen ist weder dem Wortlaut des Gesetzes entnehmbar noch wesentliches Merkmal bei Betriebsveranstaltungen empfangener Sachzuwendungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140060.X02

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten