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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Mit der Behauptung, daß der Abgabepflichtige (der Verpächter einer Liegenschaft), der als steuerlicher Vertreter des Pächters von dessen schlechter wirtschaftlicher Lage Kenntnis haben mußte, die als Pachtzins in Rechnung gestellten Beträge als Forderungen im Konkurs über das Vermögen des Pächters angemeldet habe, wird ein tauglicher Versuch zur gänzlichen Einbringung dieser Forderungen nicht dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140060.X01Im RIS seit
20.11.2000