RS Vwgh 1997/10/28 95/14/0060

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Mit der Behauptung, daß der Abgabepflichtige (der Verpächter einer Liegenschaft), der als steuerlicher Vertreter des Pächters von dessen schlechter wirtschaftlicher Lage Kenntnis haben mußte, die als Pachtzins in Rechnung gestellten Beträge als Forderungen im Konkurs über das Vermögen des Pächters angemeldet habe, wird ein tauglicher Versuch zur gänzlichen Einbringung dieser Forderungen nicht dargetan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995140060.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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