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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Sonderleistungen sind solche, die während der Dauer des Nutzungsrechtsverhältnisses als Leistungen des Vermieters über die Raumüberlassung hinaus erbracht werden, wie etwa Frühstückszubereitung, Inventarüberlassung und Bettwäscheüberlassung sowie Geschirrüberlassung und Küchengeräteüberlassung. Ein Vermieter hingegen, der auf welchem Wege immer - und sei es auch mit erheblichem Aufwand - versucht, seinen Mieter zur Räumung des Bestandobjektes zu veranlassen, erbringt diesem Mieter mit daraufhin gerichteten Anstrengungen keine über die Wohnraumüberlassung hinausgehende "Leistung", die sich als Argument für die Gewerblichkeit der Vermietungstätigkeit erfolgreich ins Treffen führen ließe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130115.X03Im RIS seit
11.07.2001