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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs7;Rechtssatz
Die Einräumung des Verlustvortrages nach § 18 Abs. 7 EStG 1988 setzt im Falle der Übernahme eines bestehenden Betriebes voraus, dass dieser Betrieb in völlig veränderter Form weitergeführt wird (Hinweis E 30. November 1993, 93/14/0156, 0157, 0158, VwSlg 6846 F/1993). An dieser Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof auch in der Folgezeit festgehalten (siehe etwa die hg. Erkenntnisse vom 7. August 2001, 96/14/0130, und vom 19. Dezember 2000, 99/14/0319).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130149.X01Im RIS seit
30.04.2004