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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0157 93/14/0158Rechtssatz
Eine Teilbetriebseröffnung ist als Betriebseröffnung im Sinne des § 18 Abs 7 EStG 1988 zu werten, zumal auch dabei typischerweise eine Anlaufverlustphase gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140156.X03Im RIS seit
03.04.2001