RS Vwgh 1993/11/30 93/14/0156

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0157 93/14/0158

Rechtssatz

Eine Teilbetriebseröffnung ist als Betriebseröffnung im Sinne des § 18 Abs 7 EStG 1988 zu werten, zumal auch dabei typischerweise eine Anlaufverlustphase gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140156.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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