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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3Stammrechtssatz
Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150135.X05Im RIS seit
14.10.2002