Die Beschwerdeführerin unterrichtete im Streitzeitraum die Gegenstände Rechnungswesen, Betriebswirtschaft sowie Marketing und internationale Geschäftstätigkeit an der Handelsakademie und macht in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung u. a. Werbungskosten für Studienreisen nach Portugal (1996), Kopenhagen (1997) und Irland (1998) sowie Werbungskosten für ein Sprachreisearrangement auf Malta (1999) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogra... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in den Streitjahren nichtselbständige Einkünfte aus einer Beschäftigung an einem Krankenhaus erzielte, bezifferte in der Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales die kürzeste Straßenverbindung zwischen der der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnung und der Arbeitsstätte mit 33 km und gab an, ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benützen zu können, weil zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende an mehr als der Hälfte der Arbeitstage ein solches nicht verk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 lita;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;
Rechtssatz: Aus § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. a und b EStG 1988 ergibt sich, dass der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - im öffentlichen Interesse - nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Ob die Überwindung des Arbeitsweges bei Kombination eines Individualverkehrsmittels mit den Massenbeförderungsmitteln dem Steuerpflichtigen zumutbar ist, ist den Materialien zufolge (RV 620 BlgNR XVII. GP, 75) auf Grund der Fahrzeiten zu prüfen. Unzumutbar - so die Regierungsvorlage - sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls me... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/14/0117 E 19. Oktober 2006 RS 5 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Abzugsfähigkeit von Sprachkursen für die Rechtslage vor der Neuregelung durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 sind Kosten eines Sprachk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c EStG 1988 fordert zunächst, dass im Lohnzahlungszeitraum (gemäß § 77 EStG 1988 im Kalendermonat) überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der einfachen Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Überwiegend in diesem Zusammenhang bedeutet, dass an mehr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 lita;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;
Rechtssatz: Aus § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. a und b EStG 1988 ergibt sich, dass der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - im öffentlichen Interesse - nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die B... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erzielte - neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit "Transportbegleitung". Bei der Ermittlung des Gewinnes für das Jahr 2004 machte er Fahrtaufwendungen geltend, die er unter Zugrundelegung des amtlichen Kilometergeldes und einer mit einem Pkw Citroen Picasso Xsara betrieblich zurückgelegten Fahrtstrecke von 36.135 km errechne... mehr lesen...
Das Finanzamt nahm mit Einkommensteuerbescheid 2003 vom 6. April 2004 die Arbeitnehmerveranlagung des Beschwerdeführers entsprechend seiner am 15. März 2004 eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung vor. Der Beschwerdeführer (nunmehr anwaltlich vertreten) erhob Berufung. Darin führte er aus, das Finanzamt habe nicht berücksichtigt, dass ihm - wie schon in den Vorjahren - durch die regelmäßigen Familienheimfahrten nach Bosnien-Herzegowina Aufwendungen entstanden, durch seine T... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Fahrtkosten stellen Betriebsausgaben iSd § 4 Abs. 4 EStG 1988 dar. Fahrtaufwendungen sind in der tatsächlich angefallenen Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Ein Wahlrecht auf Berücksichtigung der Fahrtkosten durch den Ansatz der amtlichen Kilometerg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Werbungskosten 2001EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §16 Abs3EStG 1988 §17 Abs6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0209 E 24.09.2008
Rechtssatz: Das Werbungskostenpauschale des § 17 Abs. 6 EStG 1988 i.V.m. der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von... mehr lesen...
1.1.1. Der Beschwerdeführer erklärte in seinen Einkommensteuererklärungen für 1994 und 1995 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen. In einer Beilage zu diesen Erklärungen machte er bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit, nämlich aus der Konsulententätigkeit für die MAG-Maschinen- und Apparatebau GmbH, Zinsen für ein Darlehen zum Erwerb von MAG-Aktien in Höhe von S 1,403.377,-- (1994) und S 1,405.275,-- (1995) ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erzielt als Hauptschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2004 machte die mitbeteiligte Partei Werbungskosten geltend, und zwar ua: - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Trainingswoche in L: € 190,22 - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Projektwoche in T: € 240,06 (gefahrene km: 140) - von T nach H zu einem Schülerligaspiel, gefahrene km 140: € 49,84 - AfA für einen zweiten Computer mit Anschaffungskosten von € 898,90 (Ka... mehr lesen...
Vom Beschwerdeführer wurden im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. In den Abgabenerklärungen für die Jahre 1989 bis 1998 wies der Beschwerdeführer neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und den Einkünften aus der Vermietung zweier Liegenschaften auch Werbungskostenüberschüsse und Vorsteuern aus, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines zur Vermietung bestimmten Objektes in K. angefallen sind. D... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Sparkassenangestellter, machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 Aufwendungen für den Besuch eines "NLP Practitioner" Kurses in Höhe von insgesamt 3.132,24 EUR als Werbungskosten geltend. Das beschwerdeführende Finanzamt qualifizierte die Aufwendungen als nicht abziehbare Mischaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 und versagte den Werbungskostenabzug mit der Begründung: , dass Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erzielt als Hauptschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2004 machte die mitbeteiligte Partei Werbungskosten geltend, und zwar ua: - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Trainingswoche in L: € 190,22 - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Projektwoche in T: € 240,06 (gefahrene km: 140) - von T nach H zu einem Schülerligaspiel, gefahrene km 140: € 49,84 - AfA für einen zweiten Computer mit Anschaffungskosten von € 898,90 (Ka... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erzielt als Hauptschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2004 machte die mitbeteiligte Partei Werbungskosten geltend, und zwar ua: - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Trainingswoche in L: € 190,22 - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Projektwoche in T: € 240,06 (gefahrene km: 140) - von T nach H zu einem Schülerligaspiel, gefahrene km 140: € 49,84 - AfA für einen zweiten Computer mit Anschaffungskosten von € 898,90 (Ka... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erzielt als Hauptschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2004 machte die mitbeteiligte Partei Werbungskosten geltend, und zwar ua: - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Trainingswoche in L: € 190,22 - 5 Tage und 4 Nächte Schülerliga Projektwoche in T: € 240,06 (gefahrene km: 140) - von T nach H zu einem Schülerligaspiel, gefahrene km 140: € 49,84 - AfA für einen zweiten Computer mit Anschaffungskosten von € 898,90 (Ka... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Sparkassenangestellter, machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 Aufwendungen für den Besuch eines "NLP Practitioner" Kurses in Höhe von insgesamt 3.132,24 EUR als Werbungskosten geltend. Das beschwerdeführende Finanzamt qualifizierte die Aufwendungen als nicht abziehbare Mischaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 und versagte den Werbungskostenabzug mit der Begründung: , dass Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der Berücksichtigung von Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung von Aktien aufgenommen worden sind, als Werbungskosten steht grundsätzlich - gleichgültig ob sie im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden - § 20 Abs. 2 EStG 1988 (idF BGBl. 1993/818 ab 1994) entgegen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zu den Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen zählen gemäß § 16 Abs. 1 Z. 7 EStG 1988 auch Ausgaben für Arbeitsmittel. Zur Eignung eines Computers als Arbeitsmittel hat der Gerichtshof bereits seine Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes eines Computers ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass bei Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, bei denen die Behörde aber nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendunge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0085 E 30. Jänner 2003 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Bei beruflich veranlassten Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tages- bzw Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw Nächtigung überhaupt angefallen sin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;UStG 1972 §12;UStG 1994 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0085 E 7. Oktober 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7EStG 1988 §16 Abs1 Z8EStG 1988 §7 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Nutzung des Wirtschaftsgutes von weniger als sechs Monaten im Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs.1 Z 7 und 8 EStG iVm § 7 Abs. 2 EStG nur die Hälfte der Jahres-AfA als Werbungskosten zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1
Rechtssatz: Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG). Zu solchen Aufwendungen können auch Fahrtaufwendungen zählen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2006150125.X01 Im RIS seit 24.03.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z10;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der beruflichen oder privaten Bedingtheit einer Bildungsmaßnahme ist eine auf der Sachverhaltsebene zu behandelnde Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;UStG 1994 §12;UStG 1994 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0151 E 31. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zu den Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen zählen gemäß § 16 Abs. 1 Z. 7 EStG 1988 auch Ausgaben für Arbeitsmittel. Zur Eignung eines Computers als Arbeitsmittel hat der Gerichtshof bereits seine Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes eines Computers ... mehr lesen...