Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Unter Nutzungsdauer im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellbare Größe (Hinweis E 29. März 2007, 2004/15/0006, mwN). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Die (Rest-)Nutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 22. Juni 2001, 2001/13/0021, VwSlg 7626 F/2001, vom 25. September 2002, 97/13/0098, vom 17. Dezember 2003, 2001/13/0277, und vom 29. März 2007, 2004/15/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Der dem Abgabepflichtigen obliegende Nachweis einer kürzeren als der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mit den Einkommensteuererklärungen samt Beilagen hat die Abgabepflichtige Werbungskosten geltend gemacht, deren Berechnung eine AfA zu Grunde gelegt, dabei auf eine zehnjährige Nutzungsdauer abgestellt und lediglich zu erkennen gegeben, dass es sich b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Dass die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 auf Gebäude auf eigenem Grund und Boden beschränkt wäre, auf Superädifikate (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) sohin nicht anwendbar wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004130... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 5. Oktober 1988, 87/13/0075; E 20. Juli 1999, 98/13/0109, 0158, VwSlg 7428 F/1999; E 10. August 2005, 2002/13/0132). An dieser Beurteilung änderte sich auch dann ni... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992;RealschätzO 1897; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0132 E 10. August 2005 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsak... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Unter Nutzungsdauer im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellbare Größe (Hinweis E 29. März 2007, 2004/15/0006, mwN). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Die (Rest-)Nutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 22. Juni 2001, 2001/13/0021, VwSlg 7626 F/2001, vom 25. September 2002, 97/13/0098, vom 17. Dezember 2003, 2001/13/0277, und vom 29. März 2007, 2004/15/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Der dem Abgabepflichtigen obliegende Nachweis einer kürzeren als der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mit den Einkommensteuererklärungen samt Beilagen hat die Abgabepflichtige Werbungskosten geltend gemacht, deren Berechnung eine AfA zu Grunde gelegt, dabei auf eine zehnjährige Nutzungsdauer abgestellt und lediglich zu erkennen gegeben, dass es sich b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Dass die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 auf Gebäude auf eigenem Grund und Boden beschränkt wäre, auf Superädifikate (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) sohin nicht anwendbar wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004130... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 5. Oktober 1988, 87/13/0075; E 20. Juli 1999, 98/13/0109, 0158, VwSlg 7428 F/1999; E 10. August 2005, 2002/13/0132). An dieser Beurteilung änderte sich auch dann ni... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §6;LiegenschaftsbewertungsG 1992;RealschätzO 1897; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0132 E 10. August 2005 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsak... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Strittig ist, ob Bekleidungskosten für diverse Kleidungsstücke in Höhe von lt. angefochtenem Bescheid 26.701 S (für das Jahr 1998), 25.569 S (für das Jahr 1999) und 18.441 S (für das Jahr 2000) als Betriebsausgaben anzuerkennen sind oder ob sie nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Der Beschwerdeführer brachte dazu in seiner Berufung vor, dass es ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:SWK Nr. 27/2007, S 743 - S 744;
Rechtssatz: Es handelt sich bei den in Rede stehenden, nicht im berufsspezifischen Fachhandel bezogenen Bekleidungsstücken ihrer Art nach ("Hosen, Pullover, Pullunder, Sweart-Shirts, Polo-Hemden, T-Shirts, Westen, Strümpfe und So... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus nichtselbständiger Arbeit (Finanzbeamter) erzielte, machte in seiner Einkommensteuererklärung 2003 im Zusammenhang mit seinem mit Beginn des Wintersemesters 1999/2000 begonnenen (berufsbegleitenden) Fernstudium der Rechtswissenschaften an der Universität in L. Aufwendungen (Fahrtkosten, Kosten für Fachbücher und Skripten, Studiengebühr, Internet-Online-Gebühren, AfA für PC und Notebook) in Höhe von EUR ... mehr lesen...
J.H. und E.H. erwarben im Streitjahr 1996 eine Liegenschaft in P. samt darauf errichteten Gebäuden und bildeten eine Miteigentumsgemeinschaft (die Beschwerdeführerin), welche in der Folge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dieser Liegenschaft erzielte. Strittig ist im Beschwerdefall die Absetzung für Abnutzung (AfA) für die auf dieser Liegenschaft errichteten Gebäude. Mit ihrer Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für 1996 erklärte die Beschwer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus nichtselbständiger Arbeit (Finanzbeamter) erzielte, machte in seiner Einkommensteuererklärung 2003 im Zusammenhang mit seinem mit Beginn des Wintersemesters 1999/2000 begonnenen (berufsbegleitenden) Fernstudium der Rechtswissenschaften an der Universität in L. Aufwendungen (Fahrtkosten, Kosten für Fachbücher und Skripten, Studiengebühr, Internet-Online-Gebühren, AfA für PC und Notebook) in Höhe von EUR ... mehr lesen...
J.H. und E.H. erwarben im Streitjahr 1996 eine Liegenschaft in P. samt darauf errichteten Gebäuden und bildeten eine Miteigentumsgemeinschaft (die Beschwerdeführerin), welche in der Folge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dieser Liegenschaft erzielte. Strittig ist im Beschwerdefall die Absetzung für Abnutzung (AfA) für die auf dieser Liegenschaft errichteten Gebäude. Mit ihrer Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für 1996 erklärte die Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0139 E 22. November 2006 RS 3(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Unter Nutzungsdauer im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellba... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkennt, hängt die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab, wobei auf Beeinträchtigung aus verschiedenen Ursachen und auf die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten Bedacht zu nehmen ist (vgl. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §8 Abs4;
Rechtssatz: Sollte vor dem Ende der technischen Nutzungsdauer die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Gebäude nicht mehr gegeben sein, käme auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 iVm § 8 Abs. 4 EStG 1988) in Betracht (vgl. das hg. Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0139 E 22. November 2006 RS 3(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Unter Nutzungsdauer im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 ist die normale technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verstehen. Sie ist keine errechenbare, sondern nur eine im Schätzungswege feststellba... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkennt, hängt die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab, wobei auf Beeinträchtigung aus verschiedenen Ursachen und auf die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten Bedacht zu nehmen ist (vgl. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §8 Abs4;
Rechtssatz: Sollte vor dem Ende der technischen Nutzungsdauer die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Gebäude nicht mehr gegeben sein, käme auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 iVm § 8 Abs. 4 EStG 1988) in Betracht (vgl. das hg. Erkenntnis... mehr lesen...