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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/14/0117 E 19. Oktober 2006 RS 5Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Abzugsfähigkeit von Sprachkursen für die Rechtslage vor der Neuregelung durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 sind Kosten eines Sprachkurses als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, während keine abzugsfähigen Werbungskosten vorliegen, wenn der Sprachkurs inhaltlich eine allgemeine Sprachausbildung bietet (Hinweis E 19. Dezember 2001, 2001/13/0218).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150032.X03Im RIS seit
11.11.2008Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009