Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2 EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §16 Abs1 Z8 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §2 Abs4 Z2 EStG 1988 §28 EStG 1988 §30 Abs2 Z2 EStG 1988 §4 Abs4 UStG 1994 §2 Abs1 BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
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Norm: BAO §167 Abs2 EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §16 Abs1 Z8 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §2 Abs4 Z2 EStG 1988 §28 EStG 1988 §30 Abs2 Z2 EStG 1988 §4 Abs4 UStG 1994 §2 Abs1 BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
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Norm: BAO §167 Abs2 EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 16 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §16 Abs1 Z8 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2024 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2021 EStG 1988 § 16 gültig ab 01.01.2024 z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §16 Abs1 Z8 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2024 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2021 EStG 1988 § 16 gültig ab 01.01.2024 z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2024 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2021 EStG 1988 § 16 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §4 Abs4 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2024 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2021 EStG 1988 § 16 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8EStG 1988 §7 Abs1
Rechtssatz: Der Zweck der steuerlichen Absetzung für Abnutzung liegt in der Berücksichtigung des bei der Einkunftserzielung eintretenden Wertverzehrs eines Wirtschaftsgutes mit mehrjähriger Nutzungsdauer (Anlagevermögen); entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige eigenes Vermögen, das durch die Nutzung einem Wertverzehr un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §28 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/14/0034 E 24. Juli 2007 VwSlg 8250 F/2007 RS 2 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Aufwendungen auf zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung u... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Februar 2013 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2010 fest. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung. 3 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 4. März 2015 wurde u.a. ausgeführt, der Revisionswerber sei Inhaber von mehreren Eigentumswohnungen, die er vermiete; er erziele daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als Werbungskosten mache er dazu u.a. die von ihm bezahlten Beiträge an den „Reparaturfon... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber machte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 - in einer gesondert übermittelten Beilage im Detail aufgeschlüsselte - Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Werbungskosten im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 nur zum Teil und führte dazu aus, es werde eine vorübergehende dopp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0006 E 24. April 1996 RS 1 Stammrechtssatz Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1
Rechtssatz: Lebensgefährten, die keinen gemeinsamen Hausstand unterhalten, der den gemeinsamen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen bildet, haben keinen gemeinsamen Familienwohnsitz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130010.L01 Im RIS seit 28.03.2022 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin erklärte in den Streitjahren u.a. - zum Teil positive, zum Teil negative - Einkünfte aus der Vermietung zweier Eigentumswohnungen. Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer jeweils mit gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheiden erklärungsgemäß fest. In Folge einer im Jahr 2010 durchgeführten Außenprüfung setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Streitjahre mit Bescheiden vom 21. Oktober 2010 gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültig fest. 2 Dabei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §28VwGG §41
Rechtssatz: Aufwendungen iZm zur Einkünfteerzielung bestimmten Immobilien können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen vorübergehend - etwa während einer Zeit der Unterbrechung der Einnahmenerz... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, die im Streitjahr in X wohnte, arbeitete von 8.00 bis 12.00 Uhr als Hauskrankenhilfe in Y (Dienstverhältnis zum Arbeitgeber I) und von 13.00 bis 17.00 Uhr in einem Buchhaltungsbüro in Z (Dienstverhältnis zum Arbeitgeber II). Aus den angeführten Dienstverhältnissen erzielte sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2016 wurden das Einkommen der Mitbeteiligten wegen Nichtabgabe der Steuererklärung gemäß § ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litjPendlerV 2013
Rechtssatz: Die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. j EStG 1988 normierte Verordnungsermächtigung zur Festlegung der Kriterien betreffend die Ermittlung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels wurde mit BGBl. I Nr. 53/2013 eingeführt. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, einen Entfernung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litjPendlerV 2013
Rechtssatz: In der Pendlerverordnung ist regelmäßig von der "Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" die Rede. Diese Bestimmungen legen die näheren Voraussetzungen für die Zuerkennung des Pendlerpauschales in Bezug auf ein konkretes Dienstverhältnis fest. Ausdrückliche Regelungen zur Konstellatio... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 25. November 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2013 fest. Vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Telefon- und Internetkosten wurden dabei nicht berücksichtigt. 2 Der Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Er machte geltend, die nachweislich bezahlten und für die Sicherung und Erhaltung der Einnahmen erforderlichen Aufwendungen für Telefon- und Internetkosten in Höhe von 12.000 € seien als Werbungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §4 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0259 E 28. April 2011 VwSlg 8640 F/2011 RS 1 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wird das eine Schadenersatzverpflichtung begründende pflichtwidrige Verhalten aus privaten Gründen gesetzt, sind die Schadenersatzzahlungen nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzbar (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0156 E 28. Jänner 1997 RS 2 Stammrechtssatz Die Systematik des Einkommensteuergesetzes fordert, daß im Rahmen der Einkommensteuerermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z4
Rechtssatz: Aufwendungen aus der Tätigkeit als Betriebsrat dienen nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis. Die Betriebsratstätigkeit stellt eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer zu unterscheidende Tätigkeit dar. Durch die Betriebsratstätigkeit veranlasste Kosten führen nicht zu W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3
Rechtssatz: Stellt eine weitere Tätigkeit keine Einkunftsquelle, sondern nur eine Quelle von Aufwendungen dar, so können diese Aufwendungen keine einkommensteuerliche Berücksichtigung finden, soweit kein alle Zweifel ausschließender Zusammenhang mit einer (anderweitig bestehenden) Einkunftsquelle vorliegt (VwGH... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und bezieht neben österreichischen Einkünften eine Pension aus Deutschland von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Im Einkommensteuerbescheid 2017 wurden die deutschen Pensionseinkünfte von ca. 3.700 € im Rahmen eines Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. 2 Dagegen erhob der Revisionswerber fristgerecht Beschwerde. In dieser führte er aus, dass er aus Deutschland eine gesplittete Pension beziehe. E... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war von 19. Jänner 2015 bis 30. September 2015 bei einem Schweizer Arbeitgeber in Schlieren, Kanton Zürich, tätig. Sein Familienwohnsitz verblieb in dieser Zeit in einem Ort im Weinviertel in Österreich. In seiner Arbeitnehmerveranlagung 2015 machte der Revisionswerber Verpflegungsmehraufwendungen für 103 Tage, Ausgaben für die erste und letzte Fahrt sowie Familienheimfahrten in einer § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e iVm § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988 übersteigend... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war von 19. Jänner 2015 bis 30. September 2015 bei einem Schweizer Arbeitgeber in Schlieren, Kanton Zürich, tätig. Sein Familienwohnsitz verblieb in dieser Zeit in einem Ort im Weinviertel in Österreich. In seiner Arbeitnehmerveranlagung 2015 machte der Revisionswerber Verpflegungsmehraufwendungen für 103 Tage, Ausgaben für die erste und letzte Fahrt sowie Familienheimfahrten in einer § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e iVm § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988 übersteigend... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §16 Abs1 Z9
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH können Verpflegungsmehraufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorliegen einer Reise nach den allgemeinen Grundsätzen als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135, 2007/15/0183). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §16 Abs1 Z9
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH können Verpflegungsmehraufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorliegen einer Reise nach den allgemeinen Grundsätzen als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135, 2007/15/0183). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §6EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaVwRallg
Rechtssatz: Anders als bei zusätzlichen Zeitungsabonnements (Einsatz "zusätzlicher Wirtschaftsgüter") und auch bei der Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (Erfordernis eines zusätzlichen Haushalts... mehr lesen...