RS Vwgh 2005/3/16 2000/14/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2005
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund, dass ein an der Verwaltungsakademie des Bundes besuchter A-Aufstiegskurs allenfalls unter bestimmten weiteren Voraussetzungen im Bundesdienst die grundsätzlich in der Absolvierung eines Hochschulstudiums bestehenden Ernennungsvoraussetzungen für den höheren Dienst ersetzt, muss ein solcher Kurs als Berufsausbildung angesehen werden (Hinweis E 22. Oktober 1991, 91/14/0148; E 6. November 1990, 90/14/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000140151.X01

Im RIS seit

05.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten