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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund, dass ein an der Verwaltungsakademie des Bundes besuchter A-Aufstiegskurs allenfalls unter bestimmten weiteren Voraussetzungen im Bundesdienst die grundsätzlich in der Absolvierung eines Hochschulstudiums bestehenden Ernennungsvoraussetzungen für den höheren Dienst ersetzt, muss ein solcher Kurs als Berufsausbildung angesehen werden (Hinweis E 22. Oktober 1991, 91/14/0148; E 6. November 1990, 90/14/0219).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000140151.X01Im RIS seit
05.07.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009